Tennis-Star Boris Becker (52) hat aktuell offenbar große Geldsorgen. Der Insolvenzverwalter am Wohnsitz der deutschen Sportlegende in London habe laut Bild eine Forderung in Höhe von fast 38 Millionen Euro anerkannt. Diese Forderungen sind von Beckers ehemaligem Geschäftspartner Hans-Dieter Cleven (77) und sollen 33,962 Millionen Pfund (umgerechnet 37,705 Millionen Euro) betragen. Die Summe wurde in das laufende Insolvenzverfahren gegen den Ex-Tennis-Profi aufgenommen.

Millionen-Forderung an Boris Becker unberechtigt, aber amtlich

Christian-Oliver Moser, der Anwalt von Becker, sagte der Zeitung dazu: „Mein Mandant hat die von Herrn Cleven behaupteten Darlehensbeträge zu keinem Zeitpunkt erhalten. Deshalb ist und bleibt die Forderung von Herrn Cleven gänzlich unberechtigt.“ Da allerdings eine Widerspruchsfrist verstrichen ist, bewertet das Londoner Insolvenzgericht die Forderungen als amtlich. Es sei zudem bereits eine sogenannte Insolvenzdividende auf das Konto Clevens überwiesen worden. Dagegen habe Becker keinen Widerspruch eingelegt und somit sei die Millionen-Forderung amtlich.

Cleven forderte bereits 2015 Millionen von Becker

Der ehemalige Topmanager und Mitbegründer des Handelskonzerns Metro, Hans-Dieter Cleven, soll bereits 2015 eine Klage gegen Becker auf die Zahlung von umgerechnet knapp 9 Millionen Euro beim Kantonsgericht in Zug (Schweiz) eingereicht haben. Im Juni 2017 wurde der Tennis-Star dann vom Konkursgericht in London für insolvent – zahlungsunfähig – erklärt.

Finca auf Mallorca weg und Haus der Mutter verpfändet

Die finanziell prekäre Lage soll Becker dazu bewegt haben, das Haus seiner Mutter in Leimen als Sicherheit zu hinterlegen. Zudem soll auch seine Finca auf Mallorca zur Verwertung an Cleven abgegeben worden sein.

RTL plant Film über Tennis-Star Boris Becker

In der kommenden TV-Saison ist unter anderem dieser Programminhalt geplant: RTL setzt auf einen Spielfilm über Boris Becker. Der Film „Boris Becker: Sein Weg nach Wimbledon“ zeigt die Sportgeschichte der deutschen Tennislegende.