Bonität
: Welche Daten die Schufa speichert - und wer darauf Zugriff hat

Ein Gericht soll jetzt entscheiden, wie lange die Schufa Daten speichern darf. Doch was genau speichert die Schufa eigentlich? Und wie lange? Wer auf die Daten zugreifen darf.
Von
Eva Mauer
Berlin
Jetzt in der App anhören
Schufa-BonitätsCheck

Ob bei der Eröffnung eines Kontos, der Wohnungssuche oder der Aufnahme eines Kredits  – die Schufa redet ein Wörtchen mit. Welche Daten die Schufa speichern darf und worum es in einem anstehenden Gerichtsurteil geht.

Sebastian Kahnert/dpa

Wer einen Handyvertrag abschließt, eine Wohnung mietet oder ein Konto eröffnet, kommt um die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) nicht herum. Doch was weiß die Schufa alles über uns? Wie lange speichert sie Daten, und wer darf darauf zugreifen?

Was ist die Schufa?

Die Schufa sammelt Daten zur Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern. Dafür sammelt sie Informationen von Banken, Versandhändlern, Telekommunikationsanbietern, Energieversorgern und öffentlichen Verzeichnissen über das Zahlungsverhalten von Personen. Aus diesen Daten berechnet die Schufa einen Score: Je höher der Score, desto wahrscheinlicher, dass eine Person ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Unternehmen können bei der Schufa diesen Score anfragen, bevor sie mit einem Kunden ein Geschäft eingehen.

Welche Daten holt die Schufa ein?

Die Schufa ist bei vielen berüchtigt, wenn nicht gar gefürchtet. Schließlich kann der Schufa-Score darüber entscheiden, ob jemand ein Kreditkartenkonto eröffnen oder in Raten zahlen darf. Doch was genau weiß die Schufa? Folgende Kontaktdaten sammelt die Schufa über natürliche Personen:

  • Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort
  • aktuelle Anschrift und frühere Anschriften
  • den persönlichen Schufa-Score

Die Schufa kooperiert mit Unternehmen, um Daten zu Geschäften und Zahlungsverhalten von Privatpersonen zu erhalten:

  • Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit
  • Ratenzahlungsgeschäfte
  • Eröffnung von Konten, Abschluss von Laufzeitverträgen (zum Beispiel Handyvertrag)

Die Schufa sammelt natürlich auch darüber Informationen, wenn Zahlungen nicht wie vereinbart geleistet werden, beispielsweise Zahlungsausfälle bei Forderungen, die ausreichend gemahnt wurden. Der Missbrauch von Konten und Kreditkarten geht ebenso in die Datensammlung der Schufa ein.

Aus öffentlichen Quellen beschafft sich die Schufa außerdem Daten aus dem Schuldnerverzeichnis und zu privaten Insolvenzverfahren.

Wer darf auf die Schufa-Daten zugreifen?

Vertragspartner der Schufa können bei berechtigtem Interesse auf die Daten zugreifen. Banken fragen etwa vor Kontoeröffnungen den Schufa-Score ab, Versanddienstleister vor dem Versand auf Rechnung und Telekommunikationsunternehmen vor dem Abschluss von Verträgen.

Vermieter prüfen oftmals die Bonität, bevor sie dem Wohnungssuchenden einen Mietvertrag anbieten. Auch Arbeitgeber können in Ausnahmefällen auf die Daten zugreifen, wenn die Stelle finanzielle Verantwortung erfordert.

Wie lange speichert die Schufa die Daten?

Die finanzielle Situation kann sich ändern. Wer einmal eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt hat oder gar in der Privatinsolvenz steckte, könnte einige Zeit später ganz anders dastehen. Doch wie lange bleibt ein Zahlungsausfall bei der Schufa und wirkt sich auf den Bonitäts-Score aus? Wann die Schufa Daten löscht, hängt von der Art des Vorgangs ab:

  • Löschung nach 12 Monaten: Kreditanfragen
  • Löschung nach drei Jahren: abbezahlte Kredite und erledigte Zahlungsausfälle, eidesstattliche Versicherungen, Abweisung eines Privatinsolvenzverfahrens, Daten aus Schuldnerverzeichnis
  • Löschung nach sechs Monaten: Restschuldbefreiung

Kommt es während eines Vertrages zu keinerlei Zahlungsausfällen, werden die Daten dazu sofort nach Kündigung des Vertrages gelöscht.

Um was geht es in dem Gerichtsurteil zur Schufa?

Das Oberlandgericht in Köln hat am 10. April 2025 entschieden, dass die Praxis der Schufa, nach Zahlungsstörung erledigte Forderungen drei Jahre lang zu speichern, rechtswidrig ist. Die Forderungen müssten stattdessen direkt nach der Zahlung gelöscht werden. Die Schufa hat dagegen Revision eingelegt. Der Fall liegt nun beim Bundesgerichtshof, der am 18.12.2025 sein Urteil zu der Sache verkündigen wird.