Blitzermarathon 2025: Darf ich mich per App warnen lassen?

Der Blitzermarathon könnte viele Menschen zur Nutzung einer Blitzer-Warn-App verleiten. Ist das erlaubt? Wir klären die rechtlichen Fragen.
Uwe Anspach/dpaÜberhöhte Geschwindigkeit ist eine der Hauptunfallursachen auf Deutschlands Straßen. Darum finden zweimal im Jahr sogenannte Aktionswochen gegen überhöhte Geschwindigkeit statt. Nun ist es wieder so weit und auch Baden-Württemberg macht bei der Speedweek im August mit.
Für die Speedweeks oder „Speedwochen“ hat sich der Begriff „Blitzermarathon“ etabliert. Seit Montag, dem 4. August kontrolliert die Polizei verstärkt an Schwerpunkten wie Autobahnen, aber auch vor Schulen oder auf Landstraßen. Wer jetzt darüber nachdenkt, eine „Blitzer-App“ auf dem Smartphone zu installieren, sollte vorher hier nachlesen.
Blitzer-App im Auto: Ist das legal?
Die Straßenverkehrsordnung (§23/1c) sagt: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
Das gilt auch und insbesondere für Geräte „zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“ Andere technische Geräte, die neben anderen Nutzungszwecken auch eine Funktion haben, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden kann, dürfen zwar verwendet werden, jedoch muss man die Warnfunktion dann ausschalten, sonst drohen Strafen.
Darf mein Beifahrer eine Blitzer-App auf dem Handy haben?
Wer mitfährt, darf selbstverständlich die Umgebung beobachten und den Fahrer warnen. Auch die Tatsache, eine Blitzer-App auf dem Handy zu haben, erfüllt noch keinen Straftatbestand. Aber auch für Beifahrerinnen und Beifahrer ist das Nutzen einer Blitzer-App oder eines ähnlichen technischen Geräts nicht gestattet.
Genau das war jahrelang eine Grauzone, die seit einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2023 (Az.: 2 Orbs 35 Ss 9/23) aber geregelt ist. Auch hier liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Im verhandelten Fall hatte die Beifahrerin eine solche App auf ihrem Smartphone aktiviert und das Gerät auf der Mittelkonsole abgelegt. Somit wurde der Fahrer weiter vor möglichen Kontrollen gewarnt.
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Blitzer-Warnapps rechtssicher nutzen: Das ist erlaubt
Der bloße Besitz einer Blitzer-App ist nicht verboten. Man könnte also zum Beispiel vor dem Losfahren einmal schauen, ob auf der gewünschten Strecke Gefahr droht. Auch während einer Rast kann man die Strecke selbstverständlich überprüfen.
Erlaubt sind auch folgende Szenarien:
- Vor Fahrtantritt oder während einer Rast online, in Warn-Apps oder über Social Media nach gemeldeten Blitzerstandorten im weiteren Streckenverlauf schauen. Wichtig ist, solche Helfer nicht während der Fahrt zu nutzen oder sich automatisiert warnen zu lassen, teilt die Deutsche Presseagentur (dpa) mit.
- Manche Kommunen und Polizeibehörden geben die Standorte auch im Voraus bekannt. Bayern beispielsweise veröffentlicht jedes Jahr kurz vor dem 24-stündigen Blitzermarathon eine genaue Liste der Kontrollstellen.
- Durchsagen von lokalen und regionalen Radiosendern hören.
- Auf Warnungen anderer Verkehrsteilnehmer achten. Die dürfen nämlich auch auf Verkehrskontrollen aufmerksam machen. Wenn Sie selbst warnen, dann lieber nicht per Lichthupe. Die dient nur der Warnung vor echten Gefahrenstellen und zum Anzeigen eines Überholvorgangs außerorts (§16 StVO).
