Behörden warnen: So funktioniert die neue Betrugsmasche über WhatsApp

Die Verbraucherzentrale warnt vor einer neuen Betrugsmasche, die vorrangig über WhatsApp, aber auch per Mail funktioniert. Betrüger versuchenb dabei, an persönliche Daten zu kommen.
Zacharie Scheurer/dpaDie Verbraucherzentrale warnt aktuell vor einer neuen Betrugsmasche. Die Betrüger versuchen an persönliche Daten über WhatsApp an persönliche Daten ihrer Opfer zu kommen. So läuft die neue Betrugsmasche ab.
Betrug per WhatsApp: So läuft die Masche ab
Eigentlich sollen Online-Identifizierungsverfahren für Sicherheit sorgen. Verbraucherinnen und Verbraucher können über solche Verfahren beweisen, dass sie „echt“ sind. Oft werden solche Verfahren beim Abschluss von Mobilfunkverträgen genutzt.
Doch immer häufiger versuchen Betrüger solche mittlerweile bekannten Abläufe für ihre Zwecke zu nutzen. Ziel sind immer die persönlichen Daten der Betroffenen wie ein Bild vom Personalausweis oder andere persönliche Informationen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darum genau prüfen, wer eine Identifizierung verlangt und niemals Daten über WhatsApp oder telefonisch weitergeben.
Ziel: Identitätsdiebstahl
Um die Weitergabe der Informationen zu initiieren, verschicken die Betrüger beispielsweise gefälschte Anwaltsbriefe, tarnen sich als Kryptoplattform oder locken mit Jobangeboten, warnt die Verbraucherzentrale. Dafür geben sich die Kriminellen als Bankangestellte, Anwälte oder Mitarbeitende von Online-Plattformen aus. Mit angeblich dringenden Anliegen drängen sie Betroffene zur Identifizierung. Um Vertrauen zu schaffen, nutzen sie die Namen bekannter Unternehmen oder fälschen offizielle Schreiben. „So versuchen sie, über WhatsApp oder andere Kanäle an Daten zu kommen, mit denen sie im Namen der Opfer Konten eröffnen oder Kredite aufnehmen können“, warnt Joshua Jahn, Sprecher der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
Aktuelles Beispiel: Gefälschte Anwaltsschreiben über WhatsApp
Auch ein aktuelles Beispiel führt die VZB an: So kursieren derzeit gefälschte Schreiben angeblicher Schweizer Kanzleien. Darin wird suggeriert, dass Betroffene Anspruch auf mehrere tausend Euro Schadensersatz hätten, etwa im Zusammenhang mit Gewinnspielen oder Kryptowährungen. Voraussetzung sei eine Identifizierung per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. „Wer seinen Ausweis an Kriminelle weitergibt, riskiert Identitätsdiebstahl und Missbrauch“ so Jahn.
Weitere der VZB bekannte Fälle betreffen Auszahlungen auf vermeintlichen Kryptoplattformen, die angeblich nur nach einer Legitimierung über WhatsApp stattfinden können sowie gefälschte Stellenanzeigen oder Jobangebote für Finanztransfers Die VZB rät: Wer eine solche Aufforderung erhält, sollte sofort Strafanzeige erstatten.
