Bayern schenkt dir Geld für den Urlaub
: So sicherst du dir den Zuschuss

Wer erhält in Bayern Förderung, um einen Familienurlaub zu ermöglichen? Wie kann man solch eine Förderung beantragen? Ein Überblick.
Von
Theresa Thiem
München
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ARCHIV - Eine Frau liest am 20.08.2011 in einer Hängematte am Badestrand eines Campingplatzes in Lindau (Schwaben) ein Buch. Jüngere Angestellte im öffentlichen Dienst haben nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts Anspruch auf mehr Urlaub als bisher. Die Erfurter Richter erklärten die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst am Dienstag 20.03.2012 für unwirksam. Demnach stehen auch jüngeren Beschäftigten 30 Urlaubstage zu. Foto: Karl-Josef Hildenbrand dpa (zu dpa «Urteil: Mehr Urlaub für Jüngere im öffentlichen Dienst» vom 20.03.2012) +++ dpa-Bildfunk +++

Hier gibt es einen Überblick darüber, wie man in Bayern Zuschüsse für den Familienurlaub erhalten kann.

Karl-Josef Hildenbrand

Vielen Familien ist es nicht möglich, einen Urlaub für die ganze Familie zu finanzieren. Deshalb gibt es in einigen Bundesländern Zuschüsse und Förderprogramme. So auch in Bayern. Diese Möglichkeiten bestehen in Bayern. Ein Überblick:

Wer bekommt in Bayern Zuschüsse für einen Familienurlaub?

Der Freistaat Bayern gewährt, mithilfe von Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten können, Zuwendungen für die Familienerholung. Hierbei muss der gemeinsame Familienurlaub in einer familienfreundlichen Familienferienstätte stattfinden.

Was beinhaltet die bayrische Förderung von Familienurlaub?

Die staatlichen Zuwendungen aus dem Programm stellen freiwillige Leistungen dar, weswegen die Anträge zur Bezuschussung nur bewilligt werden können, wenn ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Auswahl, Reservierung und Buchung der Familienferienstätte muss durch die Familie selbst erfolgen, sobald das Zentrum Bayern für Familie und Soziales den Antrag auf Zuwendung bearbeitet hat.

Seit Mai 2023 gelten bei der Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten folgende Regelungen:

  • Die Einkommensgrenze für alleinerziehende Eltern mit einem Kind beträgt 31.000 Euro (Netto)
  • Die Einkommensgrenze für beide Elternteile mit einem Kind beträgt 34.000 Euro (Netto)
  • Je weiterem Kind wächst die Einkommensgrenze um 4800 Euro an.
  • Pro Kind und pro Erwachsenen erhält die Familie pro Verpflegungstag bis zu 19,50 Euro
  • Für jedes Kind, das nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindert ist, erhält die Familie pro Verpflegungstag bis zu 25,50 Euro

Wie und wo beantragt man den Zuschuss zum Familienerholung?

Der Antrag auf eine Förderung von Familienerholung ist online über das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) einzureichen. Die für die Antragstellung erforderlichen Angaben können auf diese Weise direkt über den PC eingegeben und elektronisch eingereicht werden. Die Buchung einer förderfähigen Familienferienstätte darf erst, nachdem der Eingang des Antrags durch das ZBFS bestätigt wurde, erfolgen. Grundsätzlich sollte der Antrag mindestens drei Wochen vor dem Antritt des Familienurlaubs gestellt werden. Nach dem Familienurlaub wird die Zuwendung auf das eigene Bankkonto ausbezahlt, eine Vorauszahlung ist hierbei nicht möglich.

Alle Informationen zur Familienerholung gibt es auf der Website des Zentrum Bayern Familie und Soziales.