Bargeld ohne Einkauf: So können Sie bald im Supermarkt Geld abheben

Mit den neuen EU-Regeln wird das Abheben von Bargeld im Supermarkt noch unkomplizierter und transparenter.
picture alliance/dpa/EURO Kartensysteme GmbHVerbraucherinnen und Verbraucher in der EU dürfen sich auf eine praktische Neuerung freuen: Bald wird es möglich sein, Bargeld im Supermarkt zu erhalten, ohne vorher einkaufen zu müssen. Die Entscheidung wurde von Unterhändlern des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten getroffen. Bevor die neuen Regeln offiziell in Kraft treten, muss die Einigung noch formal bestätigt werden.
Einfacher Zugang zu Bargeld
Das Kernziel der neuen Vorschriften ist klar: Bargeld soll leichter zugänglich sein, insbesondere in Regionen, in denen Geldautomaten selten sind. Zukünftig dürfen Supermärkte in der gesamten EU Abhebungen zwischen 100 und 150 Euro anbieten – auch wenn Kunden keine Produkte kaufen. Damit wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher, Bargeld zu erhalten, ohne auf einen Bankautomaten angewiesen zu sein. Ob für diese Abhebungen zusätzliche Gebühren anfallen, ist derzeit noch offen.
In Deutschland liegt die bisherige Höchstgrenze für Abhebungen an der Supermarktkasse bei etwa 200 Euro – allerdings nur in Verbindung mit einem Einkauf per Kartenzahlung. Die neuen EU-Regeln könnten hier künftig mehr Flexibilität bieten.
Transparenz bei Gebühren
Die neuen Vorschriften legen außerdem großen Wert auf Transparenz. Vor einer Kartenzahlung oder Bargeldabhebung müssen sämtliche Gebühren klar angezeigt werden. Dazu gehören beispielsweise Abgaben am Automaten oder Wechselkurskosten bei Zahlungen im Ausland. Dies soll verhindern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher überraschend hohe Kosten tragen müssen und die Kostenstruktur besser nachvollziehbar wird.
Sicherheit und Betrugsschutz
Neben der praktischen Komponente wird auch die Sicherheit gestärkt. Banken und andere Zahlungsdienstleister müssen künftig prüfen, ob Name und Kontonummer des Empfängers bei Überweisungen übereinstimmen. Scheitert diese Prüfung, können Anbieter für entstehende Verluste haftbar gemacht werden.
Besondere Aufmerksamkeit liegt auf Identitätsbetrug. Täter, die sich als Bankmitarbeiter ausgeben und Kunden zu Zahlungen verleiten, müssen künftig die vollen Schäden erstatten, sofern die Betrugsfälle bei der Polizei gemeldet werden. Auch Online-Plattformen werden stärker in die Verantwortung genommen: Sie haften, wenn betrügerische Inhalte trotz Kenntnis nicht entfernt werden und dadurch Kunden zu Schaden kommen.
Vorteile für Reisen in der EU
Die neuen Regelungen kommen nicht nur dem Alltag in der Heimat zugute, sondern auch auf Reisen. Geldautomaten müssen künftig vorab alle zusätzlichen Kosten anzeigen – etwa wenn die Karte von einer anderen Bank stammt oder der Automat Gebühren erhebt. Urlauberinnen und Urlauber können so besser einschätzen, welche Kosten beim Abheben von Fremdwährungen auf sie zukommen. Auch Wechselkursinformationen in Euro müssen klar ersichtlich sein.

