Balkonkraftwerke
: Wann lohnt sich die Anschaffung der Solaranlage am Balkon?

Wann lohnt sich die Anschaffung einer Solaranlage für den Balkon? Und was muss bei Anmeldung und Anschluss beachtet werden? Hier gibt es Antworten auf alle Fragen.
Von
Daniel Steiger
Berlin
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Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon. Wann lohnt sich die Anschaffung einer solchen Anlage? Hier gibt es alle Zahlen und Infos.

Stefan Sauer/dpa

Die Strompreise sind in Deutschland weiterhin recht hoch. Viele Menschen denken deshalb über den Erwerb einer Solaranlage für den Balkon nach. Auch die Politik will den Betrieb dieser Geräte vereinfachen. Lohnen sich solche Balkonkraftwerke? Und was muss bei der Anmeldung und dem Betrieb beachtet werden? Hier gibt es alle Antworten:

Was sind Balkonkraftwerke?

Diese Solarstromanlagen bestehen typischerweise aus zwei Modulen und einem Wechselrichter. Sie können einfach aufgebaut werden und speisen ihre Energie in der Regel nur in das Hausnetz ein. Sie benötigen wenig Platz und werden etwa an der Balkonbrüstung befestigt. Oder sie hängen an der Gartenhütte, dem Carport oder den Haus– und Garagenwänden.

Die Mini–Anlagen funktionieren zwar genauso wie die großen Anlagen auf dem Dach, sind aber im technischen Sinn eher ein stromerzeugendes Haushaltsgerät. Die auch als Mini–Solaranlagen oder Plug–and–Play–Anlagen angebotenen Lösungen lassen sich einfach wieder abbauen, so dass sie etwa bei einem Umzug mitgenommen werden können. Daher gelten sie auch als Möglichkeit für Mieter.

Balkonkraftwerke — Was plant die Politik aktuell?

Das Bundesjustizministerium will Mietern und Wohnungseigentümern die Installation sogenannter Steckersolargeräte erleichtern. Sie sollen einen gesetzlichen Anspruch auf das Anbringen der auch Balkonkraftwerke genannten Geräte bekommen. Dies sieht ein Referentenentwurf vor, der der Deutschen Presse–Agentur vorliegt. Die Notwendigkeit, einen Antrag auf Installation beim Vermieter oder der Eigentümerversammlung zu begründen, würde damit entfallen.

Wie und wo muss die Solaranlage angemeldet werden?

Jetzt hat man noch etwas Aufwand: Balkonanlagen müssen beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet werden, sagt Alexander Deisböck, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Außerdem muss die Anlage im Marktstammregister bei der Bundesnetzagentur registriert werden.

Die Anmeldeformalitäten und auch die Anforderungen an die Betreiber sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. „Mit der Anmeldung beim Netzbetreiber kann zum Beispiel der Nachweis verlangt werden, dass eine spezielle Einspeisesteckdose, die sogenannte Wielanddose, genutzt wird“, sagt Jörg Sutter von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) in Nürnberg. „Außerdem müssen Kunden bei einigen Netzbetreibern zusichern, dass ihre Anlage von einem Elektriker installiert worden ist.“

Anschluss des Balkonkraftwerks — Wann reicht auch eine normale Schukosteckdose?

Für einen normgerechten Anschluss empfiehlt der VDE aktuell die spezielle Einspeisesteckdose, zum Beispiel die Wielanddose. Aber es gibt auch hier Bestrebungen, diese Empfehlungen zu lockern, wenn die technischen Voraussetzungen im Haus das erlauben.

„Im Prinzip können steckbare Solaranlagen einfach an eine Schuko–Steckdose angeschlossen werden, wenn die technischen Sicherheitsnormen nach der kommenden Produktnorm erfüllt werden“, sagt Alexander Nollau, Abteilungsleiter im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE). „In einer zeitgemäßen Hausanlage sollte das ohne Probleme möglich sein“, sagt Nollau. „Bei alten Anlagen wäre ich vorsichtig und würde einen Elektriker mit der Installation der Balkonanlage beauftragen.“

Der Schuko–Stecker und sein Gegenstück, die Schuko–Steckdose, sind die in Deutschland übliche Verbindung — mit ihnen wird fast alles in unserem Haushalt ans Netz gebracht.

Wann brauche ich einen neuen Stromzähler?

Die Photovoltaik–Strategie sieht vor, dass künftig Balkonanlagen übergangsweise hinter jedem vorhandenen Zählertyp betrieben werden dürfen. Das schließt auch die Zähler ohne Rücklaufsperre ein. Diese Geräte würden rückwärtslaufen, wenn mehr Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist als verbraucht wird — was aktuell noch verboten ist und bislang einen Zählertausch nötig macht.

Allerdings soll diese Duldung nur so lange gelten, bis die Messstellenbetreiber moderne Zweirichtungszähler einbauen, heißt es im Strategiepapier des Bundeswirtschaftsministeriums. Dazu sollen die Betreiber verpflichtet werden. Es kann sinnvoll sein, sich dazu bei der zuständigen Stelle vor Ort zu informieren.

Wie viel Strom erzeugt ein Balkonkraftwerk?

Ein Standard–Modul hat laut Verbraucherzentrale 380 Watt Leistung und kann an einem schattenfreien Platz am Südbalkon etwa 280 Kilowattstunden Strom pro Jahr liefern. Das ist nicht viel: Ein Zwei–Personen–Haushalt kann damit zum Beispiel einen Kühlschrank oder die Waschmaschine ein Jahr lang betreiben.

Übrigens: Momentan liegt die zulässige Höchstleistung für solche Anlagen bei 600 Watt, angedacht ist nun aber eine Erhöhung auf 800 Watt. Gut zu wissen: An schattigeren Standorten sinkt die Stromproduktion. Daher wird in der Regel geraten, Solaranlagen nach Süden, Südosten oder Südwesten auszurichten.

Was kostet ein Balkonkraftwerk?

Die Kosten für die Anlagen mit Standard–Modul liegen laut Verbraucherzentrale bei 350 bis 600 Euro. Hinzukommen noch mögliche Anschlusskosten, wenn man etwa einen Elektriker beauftragt.

Lohnen sich solche Balkonkraftwerke?

Laut dem Vergleichsportal Verivox lagen die Kosten für eine Kilowattstunde Strom am 1. Juni 2023 für Neukunden bei etwa 30 Cent. Wenn ein normales Balkonkraftwerk etwa 300 Kilowattstunden Strom produziert, macht das eine Stromersparnis von 90 Euro. Bei Kosten von etwa 400 Euro im Jahr lohnt sich die pure Anschaffung einer solchen Anlage erst ab etwa 5 Jahren.

Muss der Vermieter informiert werden?

Vor der Installation auf einem Balkon muss laut Mieterverein zu Hamburg der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Die entsprechende Genehmigung sollte schriftlich erfolgen. Laut Verbraucherzentrale muss auch die Eigentumsgemeinschaft zustimmen.

(mit Material von dpa)