BAföG und Wohngeld: Kann man beides gleichzeitig beziehen?

Ein Stift liegt auf einem Wohngeldantrag auf einem Tisch (gestellte Szene).
Robert Michael/dpaWer sich während dem Studium oder bei Fortbildungen staatlich unterstützen lassen möchte, hat dabei mehrere Möglichkeiten. Können das BAföG und Wohngeld gemeinsam bezogen werden?
Was ist „BAföG“?
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses soll sicherstellen, dass alle Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation gleiche Bildungschancen haben. Es ermöglicht eine staatliche finanzielle Unterstützung für Schülerinnen, Schüler und Studierende in Deutschland für die Dauer der Ausbildung oder eines Studiums. Diese Leistungen bestehen dabei aus zinslosen Krediten, aber auch aus Einmalleistungen, die zum Teil nicht zurückgezahlt werden müssen.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat für einkommensschwache Haushalte, um deren Wohnkosten zu decken. Es soll sicherstellen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen angemessen wohnen können. Dies gilt sowohl für Mieter*innen als auch für Eigentümer*innen, die in ihrem Eigenheim wohnen. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie Einkommen, Miete, Anzahl der Haushaltsmitglieder und Region, in der man lebt. Wohngeld wird in Deutschland bei den Landesbehörden und Kommunen beantragt.
BAföG und Wohngeld gleichzeitig beziehen
Nach dem Wohngeldgesetz Paragraph 20 kann Wohngeld nicht bezogen werden, wenn gleichzeitig eine Förderung durch das BAföG besteht. Im BAföG ist bereits eine Wohnpauschale enthalten. Wer keinen BAföG-Anspruch hat, kann unter bestimmten Bedingungen Wohngeld beantragen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen eine simultane finanzielle Unterstützung durch den Staat infrage kommt:
- Das BaföG wird vollständig als Darlehen bezogen, es muss also vollständig zurückgezahlt werden.
- Wer mit Kindern und/oder anderen Familienmitgliedern beziehungsweise einem Partner zusammenwohnt, kann unter Umständen BAföG und Wohngeld ausgezahlt bekommen. Ein Haushaltsmitglied muss dabei keinen BAföG-Anspruch besitzen, sodass der gesamte Haushalt wohngeldberechtigt ist. Eine WG zählt dabei nicht als Haushalt, sondern jede/r Mitbewohner*in wird einzeln betrachtet.
