BAföG
: So viel kann man im Ausland bekommen

Das Auslands-BAföG kann den Traum von einem Auslandssemester leichter machen. Was gilt für Höchstsatz, Studienkosten und Zuschläge außerhalb Deutschlands?
Von
David Hahn
Berlin
Jetzt in der App anhören
Bayern bremst Hoffnung auf Altschuldenhilfe für arme Kommunen: ARCHIV - 21.08.2023, Berlin: ILLUSTRATION - Geldscheine und Münzen liegen auf einem Tisch. (zu dpa: «Zeitung: Bayern auf Bremse bei Altschuldenhilfe für Kommunen») Foto: Monika Skolimowska/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die wichtigsten Informationen zum Auslands-BAföG zusammengefasst.

Monika Skolimowska/dpa

Nach § 5 und § 16 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) können auch Aufenthalte im Ausland finanziell unterstützt werden. Wie hoch fällt die Förderung im Ausland aus?

Auslands-BAföG: Höchstsatz, Studienkosten und Zuschläge

  • Das BAföG kann wie im Inland auch im Ausland bezogen werden (2024: 935 €/Monat für alle, die nicht bei den Eltern wohnen und selbst kranken+pflegeversichert sind).
  • Zusätzlich sind Studiengebühren bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr förderbar.
  • Reisekosten innerhalb Europas: Hin- und Rückreise je 250 Euro; außerhalb Europas: Hin- und Rückreise je 500 Euro.
  • Zusatzkosten der Krankenversicherung bei Studierenden bis zur Höhe des Krankenversicherungszuschlags nach § 13a Abs. 1 BAföG i. V. m. § 5 Auslandszuschlagsverordnung.
  • Höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden außerhalb der EU und der Schweiz werden abhängig vom jeweiligen Land durch Auslandszuschläge unterstützt.

BAföG-Antrag für das Ausland stellen

Die Antragstellung für das Auslands-BAföG sollte möglichst früh erfolgen. Die Bearbeitung des Antrags kann, selbst bei fehlerfreiem Ausfüllen, bis zu mehreren Monaten dauern. Um zu wissen, ob man gefördert wird oder nicht und wie hoch die Unterstützung ausfällt, sollte der Antrag deshalb mindestens ein halbes Jahr vorher, am besten so früh wie möglich eingehen. Zuständig dafür sind dafür je nach Land unterschiedliche Ämter. Diese gibt es hier in der Übersicht.