Baden-Württemberg
: Bäckereien bleiben diesen Sonntag geschlossen - Das ist der Grund

In der Regel dürfen Bäckereien auch am Sonntag öffnen. Am 24.05.2026 muss man auf frische Brötchen von der Theke allerdings weitgehend verzichten. Was steckt dahinter?
Von
David Hahn
Stuttgart
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ARCHIV - Brötchen liegen am Donnerstag (22.07.2010) bei einem Bäcker in Köln in einem Korb. Brot und Brötchen kaufen die Verbraucher immer häufiger im Supermarkt oder beim Discounter. Deshalb gehen in vielen Backbetrieben die Lichter aus. 6000 Unternehmen könnten dem Trend zum Opfer fallen. Foto: Oliver Berg dpa/lnw  +++(c) dpa - Bildfunk+++

Warum haben Bäckereien am Pfingstsonntag geschlossen?

Oliver Berg dpa/lnw

Wer am Sonntag frische Brötchen vom Bäcker holen mag, steht in Baden-Württemberg diese Woche höchstwahrscheinlich vor verschlossenen Türen. Am 24.05.2026 gelten in Baden-Württemberg strengere Feiertagsregeln.

Bäckerei in BW: Öffnungszeiten am Pfingstsonntag und Pfingstmontag

Laut der IHK Rhein-Neckar bleiben Verkaufsstellen am Pfingstsonntag in Baden-Württemberg grundsätzlich geschlossen. Ausnahmen gelten lediglich für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften, die für maximal sechs Stunden angeboten werden dürfen. Reine Bäckereien, Blumenläden oder Hofläden dürfen an diesem Feiertag nicht öffnen. Für Cafés und gastronomische Betriebe bleibt es dagegen weiterhin erlaubt. Für Bäckereien mit angeschlossenem Café gilt das Gaststättenrecht, sodass dort auch Backwaren im Rahmen des Cafébetriebs verkauft werden dürfen. Am darauffolgenden Feiertag, Pfingstmontag, dem 25.05.2026, dürfen Bäckereien wieder öffnen – allerdings nur für drei Stunden.

Auch kein verkaufsoffener Sonntag in ganz Baden-Württemberg

Auch verkaufsoffene Sonntage sind am Pfingstsonntag ausgeschlossen. Generell hängt die Häufigkeit von verkaufsoffenen Sonntagen vom Bundesland ab, da dies Ländersache ist. Im Gesetz für Ladenöffnungszeiten Baden-Württemberg ist festgelegt, dass es im Jahr maximal drei verkaufsoffene Sonntage geben darf. Diese müssen im Zusammenhang „von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“ stehen. Die Offenhaltung von Verkaufsstellen kann auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Das „Kontingent“ an verkaufsoffenen Sonntagen ist dann nur für den entsprechenden Bereich verbraucht. Fünf zusammenhängende Stunden dürfen als Dauer nicht überschritten werden. Spätestens um 18 Uhr müssen verkaufsoffene Sonntage enden. Die Adventssonntage, die Feiertage im Dezember sowie der Oster- und Pfingstsonntag dürfen in Baden-Württemberg allerdings nicht freigegeben werden. Es ist demnach nicht möglich, den Feiertag in Baden-Württemberg für einen größeren Shopping-Ausflug zu nutzen.