Gurtpflicht im Bus: Wann gilt die Anschnallpflicht in Bussen und wann nicht?

Eine junge Frau schnallt sich in einem Reisebus mit einem Beckengurt an. In welchen Bussen gilt die Gurtpflicht?
Hendrik Schmidt/dpaErst im April 2024 gab es einen schweren Unfall auf der A9 mit einem Flixbus. Hier verloren vier Menschen ihr Leben und weitere Fahrgäste wurden schwer verletzt. Das Anschnallen im Straßenverkehr ist gesetzlich geregelt und in vielen Ländern gilt, sich während einer Fahrt im Auto anzuschnallen. Doch wie ist das in Bussen?
In welchem Bus gilt die Anschnallplficht?
Generell gilt: Das Anschnallen während einer Fahrt im Straßenverkehr ist verpflichtend und wird bei Missachtung mit einem Bußgeld bestraft. In Linienbussen, als auch in Reisebussen gelten jedoch etwas andere Regeln. Nach Paragraph 21a der Straßenverkehrsordnung (STVO) dürfen Personen in Kraftomnibussen, in denen stehende Fahrgäste erlaubt sind, sowie Fahrgäste in Omnibussen mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen vorübergehen ohne Sicherheitsgurt fahren. Demnach gilt keine Anschnallpflicht in Linien- und Schulbussen, da hier stehend mitgefahren werden darf und Menschen immer wieder zu- und aussteigen.
Anschnallpflicht: Diese Regeln gelten für Fernbusse
Eine bequeme Reise mit dem Bus nach Frankreich? Kein Problem, aber bitte anschnallen! Seit Oktober 1999 müssen sämtliche Reisebusse, die hergestellt werden, auf jedem Sitzplatz mit einem Beckengurt ausgestattet sein. Nicht nur bei einem Unfall, soll dieser Gurt die Fahrgäste schützen, sondern auch Verletzungen bei plötzlichen Bremsungen und Lenkmanövern vorbeugen. Ältere Busse müssen nicht nachträglich Sicherheitsgurte einbauen. Seit 2006 gilt in der gesamten Europäischen Union die Regelung, dass sämtliche Mitfahrende angeschnallt sein müssen. Das Abschnallen während einer Busreise ist jedoch kurzzeitig erlaubt, zum Beispiel für das Benutzen der Bustoilette.
Welche Strafen drohen bei Missachtung der Gurtpflicht?
Laut Bußgeldkatalog, wird bei Missachtung der Anschnallpflicht ein Bußgeld von 30 Euro erhoben. Wird ein Kind befördert, erhöht sich die Strafe auf 60 Euro und einem Punkt in Flensburg. Mehrere ungesicherte Kinder erhöhen die Strafe auf 70 Euro. Der Fernbusbetreiber Flixbus betont die Anschnallpflicht und weist auf die altersgerechte Beförderung der Kinder hin. So sind Busfahrer dazu verpflichtet, ihre Fahrgäste auf die geltende Anschnallpflicht hinzuweisen, allerdings ist die Überprüfung der Einhaltung dieser Regelung nicht in ihrem Aufgabenbereich.