Amazon Prime
: Kunden können Geld zurückfordern

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht mit einer Sammelklage gegen Amazon vor. Welche Kundinnen und Kunden jetzt Ansprüche haben und was sie beachten sollten.
Von
David Hahn
Berlin
Jetzt in der App anhören
Programmpräsentation des Streaming-Dienstes Prime Video: ARCHIV - 04.06.2025, Nordrhein-Westfalen, Köln: Das Logo des Videostreamingportals Prime Video des US-amerikanischen Onlineversandhandels Amazon ist bei einem Fototermin zur Programmpräsentation "Amazon Prime Video presents Deutschland 2025" zu sehen. (zu dpa: «Gericht: Preiserhöhung für Prime-Kunden unwirksam») Foto: Rolf Vennenbernd/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Logo des Videostreamingportals Prime Video des US-amerikanischen Onlineversandhandels Amazon. Kundinnen und Kunden können derzeit Geld von Prime zurückfordern.

Rolf Vennenbernd/dpa

Viele Prime-Kundinnen und -Kunden zahlen seit Herbst 2022 mehr als zuvor. Doch die damalige Preiserhöhung war nach Urteilen deutscher Gerichte rechtswidrig. Wie bekommt man sein Geld zurück?

Amazon Prime: Verbraucherzentrale klagt gegen Preiserhöhung

Amazon erhöhte im Herbst 2022 die Preise für Prime einseitig. Das Monatsabo stieg um einen Euro von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, das Jahresabo um 20,90 Euro von 69 Euro auf 89,90 Euro. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und bekam zunächst vor dem Landgericht Recht. Später bestätigte auch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass die Preiserhöhung rechtswidrig war. Am 5. Dezember 2025 reichte die Verbraucherzentrale NRW Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm gegen Amazon ein. Wer sein Amazon-Prime-Abo bereits vor der Preisrunde abgeschlossen und der Erhöhung nicht zugestimmt hat, kann die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern. Je nach Abo-Modell und Dauer des Verfahrens sind bis zu ca. 60 Euro als Rückzahlung möglich.

Das Klageregister ist seit dem 12. Januar geöffnet. Bis zur endgültigen Klärung kann es dauern. Verbraucher können und sollten ihre Forderung dennoch bereits jetzt geltend machen. Weiterführende Informationen gibt es hier bei der Verbraucherzentrale NRW.

Wer kann Geld zurückbekommen?

Ansprüche haben vor allem Prime-Kundinnen und -Kunden, die ihr Monats- oder Jahresabo vor Herbst 2022 zum alten Preis abgeschlossen und der Preiserhöhung nicht zugestimmt haben. Als Zustimmung kann nach den Hinweisen der Stiftung Warentest auch gelten, wenn Abonnenten nach Ankündigung der neuen Preise vom Jahres- aufs Monatsabo oder umgekehrt wechselten. Ebenfalls problematisch kann es sein, wenn das Abo gekündigt und später neu abgeschlossen wurde. Ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Konditionen in der Regel als akzeptiert.

Anleitung und Musterbrief der Stiftung Warentest

Wer betroffen ist, muss die Erstattung aktiv einfordern. Die Stiftung Warentest stellt dafür einen Musterbrief mit Ausfüllhinweisen bereit.