Amazon Prime: Geld zurückfordern - so bekommt man über 60 Euro zurück

Das Logo des Videostreamingportals Prime Video des US-amerikanischen Onlineversandhandels Amazon. Kundinnen und Kunden können derzeit Geld von Prime zurückfordern.
Rolf Vennenbernd/dpaViele Prime-Kundinnen und -Kunden zahlen seit Herbst 2022 mehr als zuvor. Doch die damalige Preiserhöhung war nach Urteilen deutscher Gerichte rechtswidrig. Wie bekommt man jetzt sein Geld zurück?
Amazon Prime: Warum kann man Geld zurückfordern?
Amazon erhöhte im Herbst 2022 die Preise für Prime einseitig. Das Monatsabo stieg um einen Euro von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, das Jahresabo um 20,90 Euro von 69 Euro auf 89,90 Euro. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und bekam zunächst vor dem Landgericht Recht. Später bestätigte auch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass die Preiserhöhung rechtswidrig war.
Wer sein Amazon-Prime-Abo bereits vor der Preisrunde abgeschlossen hat und der Erhöhung nicht zugestimmt hat, kann die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern. Wichtig: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ist zugelassen. Bis zur endgültigen Klärung kann es dauern. Verbraucher können und sollten ihre Forderung dennoch bereits jetzt geltend machen.
Wer bekommt Geld zurück?
Anspruch haben vor allem Prime-Kundinnen und -Kunden, die ihr Monats- oder Jahresabo vor Herbst 2022 zum alten Preis abgeschlossen haben und der Preiserhöhung nicht zugestimmt haben. Als Zustimmung kann nach den Hinweisen der Stiftung Warentest auch gelten, wenn Abonnenten nach Ankündigung der neuen Preise vom Jahres- aufs Monatsabo oder umgekehrt gewechselt haben. Ebenfalls problematisch kann es sein, wenn das Abo gekündigt und später neu abgeschlossen wurde. Ab diesem Zeitpunkt gelten in der Regel die neuen Konditionen als akzeptiert.
Anleitung: Geld von Amazon Prime zurückfordern
Wer betroffen ist, muss die Erstattung aktiv einfordern. Entscheidend ist eine schriftliche Geltendmachung der Forderung und eine klare Benennung der Preisdifferenz und des Zeitraums. Die Stiftung Warentest stellt dafür einen Musterbrief mit Ausfüllhinweisen bereit.
Die Stiftung Warentest empfiehlt, die Rückforderung bis Ende 2025 schriftlich zu stellen. Hintergrund ist die Verjährung. So soll verhindert werden, dass Ansprüche auf Rückzahlung für bereits 2022 geleistete Beträge verfallen. Es wird zudem geraten, nicht nur die Differenz zu verlangen, sondern sich zusätzlich Verzugszinsen zu sichern. Dafür muss Amazon zur Zahlung mit Fristsetzung aufgefordert werden. Auch dieser Hinweis ist in den Musterbriefen enthalten.
