Änderung der Winterreifenpflicht
: Saftiges Bußgeld und Punkte drohen

Seit letztem Jahr gilt eine neue Regelung, welche Winterreifen in Deutschland noch benutzt werden dürfen. Was müssen Autofahrerinnen und Autofahrer wissen, um Bußgeld zu entgehen?
Von
David Hahn
Berlin
Jetzt in der App anhören
Eine Frau wechselt Autoräder: ILLUSTRATION - Zeit für den Wechsel: Winterreifen sollten aufgezogen werden, sobald die Temperaturen dauerhaft unter 7 Grad Celsius fallen oder winterliche Straßenverhältnisse bevorstehen. (zu dpa: «Selber machen: Winterreifen richtig montieren in 5 Schritten») Foto: Angelika Warmuth/dpa/dpa-mag - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

Winterreifen sollten aufgezogen werden, sobald die Temperaturen dauerhaft unter 7 Grad Celsius fallen oder winterliche Straßenverhältnisse bevorstehen. Worau muss dabei neuerdings geachtet werden?

Angelika Warmuth/dpa-mag/dpa

In Deutschland gelten strengere Anforderungen im Straßenverkehr. Neuerdings sind nur noch Winterreifen mit dem abgebildeten Alpine-Symbol als Winterreifen zugelassen. Was muss jetzt beachtet werden?

Winterreifen: Was bedeutet das Alpine-Symbol?

Ein Alpine-Symbol auf Winter- und Ganzjahresreifen: ARCHIV - Nur noch allein Winterreifen mit dem Alpine-Symbol gelten ab Oktober als Winterreifen. (zu dpa: «Diese Reifen sind ab Oktober keine Winterreifen mehr») Foto: Robert Günther/dpa-mag - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

Neben zahlreichen Verkehrszeichen gibt es eine Reihe weiterer Symbole, welche AutofahrerInnen bekannt sein sollten. Was bedeutet dieses Alpine-Symbol auf Winter- und Ganzjahresreifen?

Robert Günther/dpa-mag/dpa

Das Alpine-Symbol dient laut ADAC als offizielles Qualitätsmerkmal für Winterreifen. Es wurde eingeführt, um die Wintertauglichkeit von Reifen klarer zu definieren. Anders als die „M+S“-Kennzeichnung, die keine standardisierten Tests voraussetzte, sondern eine reine Herstellerangabe war, müssen Reifen mit dem Alpine-Symbol strenge Prüfverfahren durchlaufen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Reifen auch unter extremen Winterbedingungen wie Glatteis oder Schneematsch optimalen Grip bieten.

Laut dem ADAC werden Reifen ohne Alpine-Symbol seit Herbst letzten Jahres nicht mehr als wintertauglich anerkannt. Das betrifft auch Ganzjahresreifen, die bisher nur die „M+S“-Markierung trugen. Reifen, die sowohl das „M+S“- als auch das Alpine-Symbol aufweisen, bleiben jedoch weiterhin erlaubt.

Aktuell gibt es ein Rückruf von einem bestimmten Reifenmodell. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Reifen mit „M+S“-Kennzeichnung sind nicht mehr zugelassen

Reifen, die nur die „M+S“-Kennzeichnung tragen, wurden bereits seit Januar 2018 nicht mehr produziert. Viele dieser Modelle sind jedoch noch im Umlauf, als dass sie noch montiert sein können. Besonders problematisch ist, dass Reifen nach etwa sechs Jahren Alterungserscheinungen aufweisen, die ihre Leistungsfähigkeit deutlich reduzieren. Entsprechende Reifen sollten zeitnah ausgetauscht werden.

M+S Symbol auf der Flanke eines Winterreifens: ILLUSTRATION - Reifen mit nur der alten «M+S»-Kennzeichnung sind nach einer Übergangsregel nun ab 1. Oktober nicht mehr zulässig als wintertaugliche Bereifung. (zu dpa: «Diese Reifen sind ab Oktober keine Winterreifen mehr») Foto: Robert Günther/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

M+S Symbol auf der Flanke eines Winterreifens. Reifen, auf denen nur die alte «M+S»-Kennzeichnung steht, sind nach einer Übergangsregel seit dem 1. Oktober letzten Jahres nicht mehr zulässig als wintertaugliche Bereifung. Ist es zusammen mit dem Alpine-Symbol vorhanden, können die Winterreifen auch weiterhin benutzt werden.

Robert Günther/dpa-tmn/dpa

Autoreifen überprüfen: Wo findet man das Produktionsdatum?

Das Produktionsdatum eines Reifens können Autofahrer über die sogenannte DOT-Nummer auf der Reifenflanke ablesen. Diese zeigt in vier Ziffern an, in welcher Woche und welchem Jahr der Reifen hergestellt wurde. Beispielsweise steht „2317“ für die 23. Kalenderwoche im Jahr 2017.

Bußgeld droht

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das nicht mit den vorgeschriebenen, den Wetterverhältnissen angepassten Reifen ausgestattet ist, muss mit einem Bußgeld von 88,50 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es dabei zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld laut dem Bußgeldkatalog auf 108,50 Euro, ebenfalls verbunden mit einem Punkt. Liegt sogar eine konkrete Gefährdung vor, beträgt das Bußgeld 128,50 Euro und es wird ebenfalls ein Punkt eingetragen. Führt die falsche Bereifung schließlich zu einem Unfall, sind 148,50 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig.