Abtreibungsrecht in Deutschland
: Experten schlagen Legalisierung in den ersten 12 Wochen vor

In Deutschland ist der Streit um das Abtreibungsrecht neu entbrannt. Sollen frühe Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr strafbar sein? Das sagen die Experten und Parteien …
Von
Philipp Staedele
Berlin
Jetzt in der App anhören

Teilnehmer der Demonstration „Marsch für das Leben“ protestieren 2021 unweit des Reichstages. In Deutschland ist nun der Streit um das Abtreibungsrecht neu entbrannt.

picture alliance/dpa | Paul Zinken

Über eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts in Deutschland ist erneut Streit entbrannt. In der kommenden Woche werden dazu Vorschläge einer Regierungskommission vorgestellt.

Experten empfehlen Legalisierung von frühen Schwangerschaftsabbrüchen

Laut einem „Spiegel“-Bericht wollen die Experten eine generelle Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der ersten zwölf Wochen empfehlen. Bisher ist eine Abtreibung nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet in den ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen.

Abschlussbericht der Regierungskommission kommt nächste Woche

Der Abschlussbericht der Regierungskommission, die vor gut einem Jahr die Arbeit aufgenommen hatte, soll am kommenden Montag vorgestellt werden. Dem Gremium gehören 18 Expertinnen und Experten aus Medizin, Psychologie, Soziologie, Ethik und Recht an. Das Gesundheits– und das Familienministerium äußerten sich auf Anfrage zunächst nicht und verwiesen auf die Vorstellung der Empfehlungen. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte in der Vergangenheit mehrfach angedeutet, sich eine Neuregelung vorstellen zu können.

Das steht im Bericht der Experten

Laut „Spiegel“ heißt es in dem Bericht der Kommission: „Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar.“ Verwiesen werde darauf, dass die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch einer verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung nicht Stand hielten. Sobald ein Fötus eigenständig lebensfähig sei, sollten Abbrüche aber verboten bleiben. Die Grenze liege etwa in der 22. Woche seit Beginn der letzten Menstruation, empfehle die Kommission.

Pro Familia und Linke rufen Regierung zum Handeln auf

Der Pro Familia Bundesverband mahnte dringenden Handlungsbedarf an. Die Regierung müsse mögliche Gestaltungsspielräume umfassend nutzen und Abbrüche vollständig entkriminalisieren. Zudem müssten Beratungspflicht und Wartezeiten abgeschafft werden. Menschenrechte und effektiver Lebensschutz verlangten, Entscheidungsmöglichkeiten zu erweitern, nicht einzuschränken. Die Linke–Gruppe im Bundestag pochte auf eine Entkriminalisierung und ein Recht auf Beratung statt einer Beratungspflicht. Krankenkassen sollten die Kosten für Abbrüche übernehmen.

Protest von Union und AfD

Die Organisation Pro Familia und die Linke im Bundestag warben für eine Regelung außerhalb des Strafrechts. Von Union und AfD kam laut dpa–Informationen Protest gegen eine solche generelle Straffreiheit.

CDU–Chef Friedrich Merz machte deutlich, dass Kanzler Olaf Scholz (SPD) ein Aufweichen des Paragrafen 218 verhindern sollte. „Obwohl sie eine kleine Hoffnung ist, aber ich habe die Hoffnung, dass der Bundeskanzler die Kraft besitzt, die Koalition davon abzubringen, einen weiteren gesellschaftlichen Großkonflikt in dieses Land hineinzutragen“, sagte der Unionsfraktionschef am Dienstag in Berlin.

CSU–Landesgruppenchef Alexander Dobrindt warnte vor einem „weiteren Baustein in der Polarisierung der Gesellschaft“. Mit dem Paragrafen 218 sei vor 30 Jahren ein schwierigster Kompromiss erarbeitet worden — „der für viele nicht zufriedenstellend ist, der aber einen gesellschaftlichen Frieden hergestellt hat über dieses Thema“. Dobrindt nannte auch schon eine Klage beim Bundesverfassungsgericht als Option.

Die AfD–Familienpolitikerin Mariana Harder–Kühnel warnte, ein Wegfall der bislang notwendigen Beratungspflicht würde eine Missachtung der grundgesetzlich geschützten Menschenwürde des ungeborenen Lebens darstellen.

Caritas sieht Diskussionsbedarf

Der katholische Wohlfahrtsverband Caritas erklärte, die jetzige Regelung sei keine völkerrechtswidrige Kriminalisierung der Abtreibung, sondern ein ausgewogenes Konzept, das das Leben des Kindes über die Selbstbestimmung der Frau schütze. Deshalb sei nach Vorlage des Kommissionsberichts eine gründliche Diskussion notwendig.

Was sagen die anderen Parteien?

SPD, FDP und Grüne hatten die Einsetzung einer „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“ im Koalitionsvertrag vereinbart, die unter anderem Regulierungen für Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen sollte. Nicht strafbar ist ein Abbruch nach derzeitiger Rechtslage auch, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Laut Statistischem Bundesamt gab es 2022 in Deutschland rund 104 000 gemeldete Schwangerschaftsabbrüche.

Die Bundesregierung hatte bereits im ersten Jahr ihrer Amtszeit eine weitreichende Gesetzesänderung im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen auf den Weg gebracht: Sie schaffte den umstrittenen Paragrafen 219a ab, der zuvor das „Werbeverbot“ für Abtreibungen geregelt und immer wieder dazu geführt hatte, dass Ärztinnen und Ärzte sich strafbar machten, wenn sie öffentlich Informationen dazu zur Verfügung stellten.

Quellen:

bundesgesundheitsministerium.de: Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin konstituiert sich

Spiegel.de: Ampelkommission empfiehlt, Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Wochen zu legalisieren