Umweltfrevel in Blaubeuren: 20 Müllsäcke illegal in der Natur entsorgt

Die Müllsäcke wurden einfach in der Natur deponiert.
Polizei Ulm- Zeuge entdeckt 20 Müllsäcke in Blaubeuren nahe Radweg nach Asch, Polizei ermittelt.
- Müll enthält Hausmüll wie Kinderschuhe, Kartons, Plastik; keine Gefahrengüter.
- Schriftstücke mit derselben Adresse gefunden, Person wird überprüft.
- Stadt Blaubeuren entsorgt den Müll, Bußgeld je nach Müllart und Menge.
- Region verzeichnet häufig illegale Müllentsorgung, zuletzt in Ehingen und Ulm.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Rund 20 Säcke voller Müll haben Unbekannte im Gewann Hülenbuche bei Blaubeuren entsorgt, teilt die Polizei mit. Ein Zeuge entdeckte die Säcke nahe einem Radweg in Richtung Asch und informierte die Polizei. Die Beamten untersuchten die Säcke und fanden neben Kinderschuhen, Kartonagen und Plastikgegenständen auch Schriftstücke, auf denen sich jeweils dieselbe Adresse befand. Der Polizeiposten Blaubeuren ermittelt nun, ob der Müll von der Person stammt, deren Name aufgetaucht ist. Der Bauhof der Stadt Blaubeuren wird sich um die Entsorgung des Mülls kümmern.
Schuhe, Kartons und Plastikmüll in die Natur geworfen
Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb von dafür zugelassenen Anlagen entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, heißt es vom Landratsamt Alb-Donau. Wenn der Verursacher ermittelt und eine Anzeige gestellt werden kann, leite das Landratsamt Alb-Donau-Kreis als untere Abfallrechtsbehörde in der Regel ein Bußgeldverfahren ein. Laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz kann die illegale Abfallentsorgung mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die Höhe der Geldbuße richtet sich dabei nach der Art und Menge des illegal entsorgten Abfalls.
Im aktuellen Fall sind laut Polizei sind keine Gefahrengüter in den Säcken gewesen, es handele sich um Hausmüll. Immer wieder entsorgen Menschen illegal Müll in der Region, zuletzt etwa in Ehingen.
Es gab in den vergangenen Jahren auch schon schwerwiegendere Verstöße, wie beispielsweise das Ablagern von Altfahrzeugen oder von größeren Mengen Streusalz. Bei solchen Fällen handelt es sich allerdings in der Regel um Straftaten. Das ist dann der Fall, wenn die abgelagerten Abfälle aufgrund ihrer Art, Beschaffenheit und Menge geeignet sind, ein Gewässer, die Luft oder den Boden nachhaltig zu verunreinigen. Diese Straftaten können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Diese Fälle werden von der Polizei ermittelt und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Auch der Theodor-Heuss-Platz in Ulm geriet zuletzt immer wieder wegen wilder Müllablagerungen in die Schlagzeilen.
