Zwischen Ulm und Stuttgart
: Zugbegleiter beleidigt und bespuckt

Zwischen Ulm und Stuttgart soll ein Fahrgast einen Zugbegleiter beleidigt und bespuckt haben. Die Bundespolizei nahm einen 47-Jährigen fest.
Von
swp
Ulm
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Bundespolizeieinsatz am Hamburger Hauptbahnhof: ARCHIV - 06.11.2019, Baden-Württemberg, Freiburg: Ein Bundespolizist steht am Hauptbahnhof vor einem ICE. (zu dpa: «Ohne Fahrschein – Mann stößt Zugbegleiter in Hamburg») Foto: Patrick Seeger/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Bundespolizei musste nach einem Vorfall in einem Fernverkehrszug eingreifen.

Patrick Seeger/dpa
  • Zwischen Ulm und Stuttgart soll ein Fahrgast einen Zugbegleiter beleidigt und bespuckt haben.
  • Der Vorfall ereignete sich am frühen Freitagmorgen (26.6.2026) gegen 3.20 Uhr.
  • Bundespolizei traf den 47-jährigen Deutschen im Hauptbahnhof Stuttgart an und kontrollierte ihn.
  • Gegen ihn bestand ein bundesweites Haus- und Beförderungsverbot – er erhielt einen Platzverweis.
  • Es wird unter anderem wegen Beleidigung und Hausfriedensbruch ermittelt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein Vorfall in einem Zug zwischen Ulm und Stuttgart beschäftigt jetzt die Bundespolizei. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen führte ein 22-jähriger Zugbegleiter am frühen Freitagmorgen (26.6.2026) gegen 3.20 Uhr in einem Fernverkehrszug der Deutschen Bahn eine Fahrscheinkontrolle durch. Als dieser auch einen 47-Jährigen nach dessen Fahrschein fragte, wurde er von dem Fahrgast offenbar beleidigt und bespuckt. Der Zugbegleiter informierte daraufhin die Bundespolizei über den Sachverhalt.

Bundespolizei nimmt Mann fest

Durch die informierten Streifen konnte der verdächtige deutsche Staatsangehörige nach dem Halt  des Zuges im Hauptbahnhof Stuttgart angetroffen und kontrolliert werden. Da gegen den 47-Jährigen zudem ein bundesweites Haus- und Beförderungsverbot bestand, wurde ihm nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ein Platzverweis für den Hauptbahnhof Stuttgart
ausgesprochen. Zudem ermittelt nun die Bundespolizei gegen den Mann, unter anderem wegen des Verdachts der Beleidigung und des Hausfriedensbruchs.