Erstmals kommt jetzt in Ulm die Jugendhilfe Seitz als so genannter Schwerpunktträger der Jugendhilfe im Sozialraum Böfingen zum Zug. Dabei geht es um Angebote für junge Menschen und deren Familien. Dem hat der Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats einhellig zugestimmt.
Bislang hatten sich die beiden Jugendhilfeeinrichtungen Oberlin und das Zentrum Guter Hirte die Zuständigkeit für Böfingen geteilt. Oberlin ist alleiniger Schwerpunktträger in den beiden Sozialräumen Weststadt/Söflingen und Eselsberg, der Gute Hirte in Stadtmitte/Oststadt und Wiblingen. Beides bleibt auch weiterhin so. „Mit den beiden Einrichtungen sind wir gut gefahren“, sagte Helmut Hartmann-Schmid, Leiter der Abteilung Soziales der Stadt Ulm.
Mit der Entscheidung für Böfingen werde nun die „Trägerpluralität“ gefördert, sagte Hartmann-Schmid weiter. Die bisherige doppelte Zuständigkeit sei „eine Verlegensheitslösung“ gewesen.
Die Jugend- und Erwachsenenhilfe Seitz hat deshalb den Zuschlag bekommen, weil sie ihren Dienstsitz in Böfingen hat und bereits Erfahrungen bei der Betreuung von psychisch kranken Menschen. Zur Arbeit in den Sozialräumen, die die Stadt Ulm stetig ausweitet, gehört inzwischen nicht nur die Jugendhilfe, sondern auch die Zuständigkeit für Senioren, Arme, Pflegebedürftige und Behinderte.
Aufgabe des jeweiligen Schwerpunktträgers ist es, gemeinsam mit der Verwaltung die Hilfsangebote im jeweiligen Stadtteil so entwickeln, dass sie maßgeschneidert sind, die Betroffenen frühzeitig erreichen und einen niederschwelligen Zugang haben. Die Verwaltung der Budgets obliegt aber in allen Fällen der Stadt.
Mit jedem Schwerpunktträger schließt die Stadt einen Vertrag in Form einer Kooperationsvereinbarung. Diese galten bislang immer für den Zeitraum von drei Jahren. „Das ist jetzt anders“, erläuterte Helmut Hartmann-Schmid weiter, „jetzt gelten sie ,open end’ mit der Möglichkeit einer Kündigung.“ Im Fall Böfingen wird der Vertrag mit der Jugend- und Erwachsenenhilfe Seitz rückwirkend auf den 1. Januar 2018 datiert.

Es wird nach Tarif gezahlt

Der einstimmigen Entscheidung im Jugendhilfeausschuss für die Jugendhilfe Seitz tat der Einwand von Dr. Michael Jurek, einem der Vertreter des Stadtjugendrings im Gremium, keinen Abbruch. Er erinnerte daran, dass die Einrichtung im Jahr 2012 wegen „unkoscherer“ Gehaltszahlungen in die Schlagzeilen geraten sei, weil die Mitarbeiter unter dem Tariflohn bezahlt würden.
Dem entgegnete der kritisierte Geschäftsführer Michael Seitz: „An den Vorwürfen war nichts dran. Heute sind wir anders aufgestellt und zahlen nach Tarif.“ Auch Hartmann-Schmid versicherte: „Für uns ist es seit zwei Jahren ein Vergabekriterium, dass Tarifgehälter gezahlt werden. Das haben wir schriftlich und kontrollieren das auch.“