Üblicherweise kontrolliert der Zoll alle Pakete, die aus Nicht-EU Ländern kommen. So fanden Zöllner in einem Paket, das ein Mann im Beisein der Zollbeamten öffnen musste, eine metallische, ovale Gürtelschnalle mit einem herausnehmbaren Messer. Es stellte sich heraus, dass es sich dabei um kleines, verstecktes Klappmesser handelt.

Straftat war dem Mann nicht bewusst

Hieb- und Stichwaffen, die in einem alltäglichen Gegenstand versteckt werden, sind nach dem Waffengesetz verboten. Gegen den Empfänger wurde vor Ort ein Strafverfahren eingeleitet und das Messer wurde sichergestellt. Der Mann zeigte sich kooperativ und einsichtig, die Straftat war ihm nicht bewusst.