Waldbrandgefahr
: Werden Grill- und Campingplätze geschlossen?

Neu-Ulm ist vorsichtig und hat schon ein Grillverbot erlassen. Ansonsten gibt es keine einheitlichen Regeln in Ulm und Region. Camper müssen sich in der Regel keine Sorgen machen.
Von
Daniel Wydra
Ulm/Neu-Ulm
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In Brandenburg ist die Waldbrand-Gefahr trotz anhaltender Trockenheit etwas zurückgegangen.

Ein Schild vom Landesbetrieb Forst Brandenburg mit der Aufschrift «Achtung Waldbrandgefahr! Notruf 112» steht an einem Waldrand im Landkreis Oder-Spree in Ostbrandenburg. In vielen Landkreisen gilt derzeit die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5. +++ dpa-Bildfunk +++

Die Waldbrandgefahr wird in fünf Stufen gemessen.

Patrick Pleul/dpa
  • Hohe Waldbrandgefahr in Ulm/Neu-Ulm: DWD meldet für Donnerstag Warnstufe 5.
  • Neu-Ulm hat am Ludwigsfelder See Grillen seit dem 24. Juni verboten, Aufhebung unwahrscheinlich.
  • Ulm verbietet bisher nicht generell, warnt aber und kann offizielle Feuerstellen jederzeit sperren.
  • Im Wald gilt: Rauchen 1. März bis 31. Oktober verboten, Grillen nur an offiziellen Feuerstellen.
  • Campingplätze bleiben offen – strenge Brandschutzabstände und Löschwasservorgaben gelten.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die zweite Hitzewelle des Jahres steht bevor: In Ulm und Region kann es ab Freitag, 31. Juli, für mehrere Tage bis zu 35 Grad heiß werden. Gleichzeitig steigt das Gewitterrisiko. Doch allzu viel Regen dürfte nicht fallen – dann steigt die Waldbrandgefahr. Daher hat der Deutsche Wetterdienst für Donnerstag, 30. Juli, die höchste Warnstufe 5 ausgerufen. Bei diesem Wetter halten sich viele Menschen so oft wie möglich in geschlossenen Räumen auf. Doch wem die Hitze nicht so viel ausmacht, nutzt das „gute“ Wetter zum Beispiel für Spaziergänge im Wald, geht ins Freibad, trifft sich mit Freunden auf dem Grillplatz oder macht Campingurlaub.

Doch Vorsicht: Besonders Grillen am oder im Wald kann gefährlich werden. Mit ein bisschen Pech kann schon ein Funke einen Waldbrand auslösen. Auch Camper sollten aufpassen, schließlich liegen viele der Anlagen im Grünen. Doch weil es Sicherheitsvorschriften gibt, ist die Brandgefahr in der Regel deutlich geringer. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die aktuelle Lage in Ulm, Neu-Ulm und der Region.

Grillverbot in Neu-Ulm, Warnhinweise aus Ulm

Eigentlich gibt es am Ludwigsfelder See in Neu-Ulm eine Grillzone. Doch dieses Jahr haben die Gäste kaum etwas davon: Schon am 24. Juni hat die Stadt das Grillen verboten und das mit anhaltender Trockenheit und erhöhter Brandgefahr begründet. Laut der städtischen Website gilt das Verbot nach wie vor. Dass es bald aufgehoben wird, ist angesichts der Wetterlage sehr unwahrscheinlich. Am Pfuhler See ist das Grillen grundsätzlich verboten.

Laut der Stadtsprecherin Sandra Lützel entscheidet die Stadt primär anhand zweier Faktoren, ob ein Grillplatz geschlossen wird: dem Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes und dem Zustand der Liegewiese und der angrenzenden Gehölze. Ist das Gelände sehr trocken, wird eine Sperrung wahrscheinlicher. Die Stadt Neu-Ulm ist vorsichtiger als andere Kommunen, weil sie in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht hat: Gäste hätten die Kohle am Ludwigsfelder See häufig nicht ordnungsgemäß entsorgt. Teilweise hätten sie heiße Asche zurückgelassen. Der dafür vorgesehene Aluminiumbehälter werde regelmäßig mit sperrigem Müll verstopft, weswegen heiße Reste am Waldrand liegen blieben oder in Restmüllbehälter geschüttet würden. Auf diese Weise seien schon Brände ausgebrochen. „Von daher verhängen wir ein Grillverbot durchaus zum einen früher und zum anderen auch länger, als es der Waldbrandgefahrenindex empfiehlt“, sagt Lützel.

Aus Ulm sind bisher keine Grillverbote bekannt. Laut Sprecher Daniel Hadrys gibt es keine Schwellenwerte bezüglich Temperatur und Trockenheit, ab denen Grillen verboten wird. Revierleiter und Förster würden über jeden Fall einzeln entscheiden. Die Stadt hat allerdings am Mittwoch zu erhöhter Vorsicht im Wald aufgerufen. „Äste, Laub und Krautschicht sind bei unvorsichtigem Umgang mit heißen oder entzündlichen Quellen leicht entflammbar und führen schnell zu einem Brand“, heißt es in der Mitteilung. Deshalb könne das Grillen auf offiziellen Feuerstellen jederzeit untersagt werden – solche Verbote würden separat bekannt gegeben. Schon jetzt darf man im Wald nicht mit mitgebrachten Geräten grillen. Darüber hinaus gilt im Wald absolutes Rauchverbot. Wer eine Grillstelle nutzt, solle das Feuer jederzeit beaufsichtigen und nach dem Grillen vollständig löschen.

Generelle Verbote

Unabhängig vom Wetter ist in Baden-Württemberg und Bayern im Wald Folgendes verboten:

  • Rauchen zwischen dem 1. März und dem 31. Okober.
  • Grillen und offene Feuer außerhalb offizieller Feuerstellen. Außerdem muss eine Feuerstelle mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Bei Verstößen drohen Verwarnungs- oder Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Die Lage in der Ulmer Region

Bisher hat nur die Gemeinde Bernstadt eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Nutzung der öffentlichen Grillstellen verbietet. Sie gilt seit dem 9. Juli und vorerst bis zum 7. August. Die übrigen Kommunen in den Landkreisen Alb-Donau und Neu-Ulm haben bisher keine Grillverbote erlassen. Das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises hatte allerdings schon Anfang Juli empfohlen, auf offene Feuer in der Natur und insbesondere im Wald oder in Waldnähe zu verzichten.

Regeln fürs Camping

Wer einen Campingplatz betreibt, muss ohnehin Brandschutzvorschriften beachten. In der Ulmer  Region gibt es Campingplätze, zum Beispiel in Erbach, Laichingen, Illertissen und Rammingen. In Baden-Württemberg regelt die Campingplatzverordnung, dass zwischen den einzelnen Abschnitten mindestens fünf Meter breite Brandschutzstreifen oder Fahrwege liegen müssen. Auf einem Abschnitt dürfen maximal 20 Stellplätze liegen. Liegen alle Stellplätze nebeneinander, ist alle zehn Plätze ein Brandschutzstreifen vorgeschrieben. Brandschutzstreifen zu Nachbargrundstücken können ebenfalls erforderlich sein. Umfasst ein Campingplatz mehr als 100 Stellplätze, muss er ständig mit Löschwasser versorgt sein. Gleiches gilt, wenn ein Betreiber Wochenendplätze anbietet.

In Bayern ergeben sich die Sicherheitsvorschriften aus verschiedenen Gesetzen. Auch dort gelten Pufferzonen, Parzellen dürfen nicht überbelegt werden. In jedem Genehmigungsverfahren wird festgelegt, wie groß der Abstand zum Wald sein muss. Jeder Campingplatzbetreiber muss ausreichend Löschwasser nachweisen.

Die Vorschriften sollen auch verhindern, dass ein Campingplatz wegen Hitze oder Waldbrandgefahr geschlossen werden muss. Aus den vergangenen Jahren ist nicht bekannt, dass die Campingplätze der Region schließen mussten.