Viele Fragen noch offen: 84-Jähriger in Wohnung in Ulm-Wiblingen getötet

Nach dem Fund eines toten Seniors in einer Wohnung in Ulm-Wiblingen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft in einem Tötungsdelikt.
Bernd Weißbrod/dpa- In Ulm-Wiblingen wurde ein 84-Jähriger tot in seiner Wohnung gefunden.
- Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen eines Tötungsdelikts.
- Der Fund erfolgte am 5. Oktober in der Ravensburger Straße – Spuren deuteten darauf hin.
- Eine Obduktion erhärtete den Verdacht, die Todesursache bleibt zunächst offen.
- Eine Ermittlungsgruppe „Rabe“ sichert Spuren und befragt Zeugen; keine Gefahr für die Bevölkerung.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Ein 84-Jähriger ist in Ulm-Wiblingen tot in seiner Wohnung aufgefunden worden. Die Ermittler gehen von einem Tötungsdelikt aus. Was bisher bekannt ist:
Der 84-Jährige wurde bereits am 5. Oktober in der Wohnung in der Ravensburger Straße gefunden. Die Polizei fand in der Wohnung Spuren auf ein mögliches Tötungsdelikt. Welche, wurde nicht bekannt gegeben.
Ermittlungsgruppe befragt Zeugen und sichert Spuren
Eine Obduktion habe den Verdacht erhärtet, dass der Senior nicht durch eine natürliche Todesursache ums Leben kam, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.
Die Polizei rief eine Ermittlungsgruppe ins Leben, um das Verbrechen aufzuklären. Die Gruppe namens „Rabe“ habe weitere Spuren gesichert und Zeugen befragt.
Ob es schon Hinweise auf den oder die möglichen Täter gibt, ließen die Behörden zunächst unbeantwortet. Auch zur genauen Todesursache wurde zunächst nichts bekannt. Nur so viel teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit: Es lägen keine Hinweise auf eine Gefährdung der Bevölkerung vor.
Auch auf Nachfrage unserer Redaktion gab sich die Staatsanwaltschaft Ulm zugeknöpft. Weder über die genauen Umstände des Leichenfundes noch über mögliche Verdächtige könne er etwas sagen, so Michael Bischofberger, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Ulm. Damit bleibt unklar, wann und von wem der Mann gefunden wurde, ob die Wohnung etwa durchwühlt wurde und wie lange das Opfer bereits tot in der Wohnung lag.
Eine Antwort gab er allerdings auf die Frage, warum die Bevölkerung erst zwei Wochen nach dem Fund der Leiche informiert worden sei: Dies geschehe in der Regel, um die Ermittlungen nicht zu gefährden, etwa indem Täterwissen preisgegeben wird.
Stichwort „Täterwissen“
Was meint die Polizei, wenn sie von „Täterwissen“ spricht - und warum ist es oft der Grund dafür, dass Ermittler so zugeknöpft sind?
- In vielen Fällen sind Täter und Opfer die einzigen Personen, die genau wissen, was sich am Tatort zugetragen hat. Sprich: Wann war die Tat, wurde ein Werkzeug benutzt, wie oft hat der Täter zugestochen, zugeschlagen oder geschossen?
- Ein Beispiel: Bei einem Überfall sticht jemand mit einer Schere dreimal auf eine andere Person ein. Die Polizei kann das anhand der Spuren rekonstruieren. Wenn ein Verdächtiger in einem polizeilichen Verhör die Schere als Tatwaffe oder die Zahl der Stiche zugibt, ist die Chance hoch, dass er wirklich der Täter ist.
- Hätte diese Information vorher in der Zeitung gestanden oder wäre anderweitig öffentlich geworden, könnten die Ermittler nicht sicher sein, den Richtigen verhaftet zu haben.
- Auch in einem möglichen späteren Prozess kann solches Wissen über Details entscheidend für eine Verurteilung sein.
