
Verlust durch assistierten Suizid: Studienteilnehmer gesucht
Forschende des Bezirkskrankenhauses (BKH) Günzburg und der Universität Ulm suchen Menschen, die innerhalb der vergangenen 15 Jahre jemanden auf diese Weise verloren haben.

Symbolbild: In Deutschland ist der begleitete (assistierte) Suizid grundsätzlich erlaubt, jedoch gesetzlich derzeit nicht detailliert geregelt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben.
Joern Neumann/EPD