
Prozess um Bluttat in Ulm: Eigene Tochter mit Messer umgebracht – Das Urteil ist gefallen
Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie: So lautet das Urteil gegen den Vater, der am Ostermontag in Wiblingen seine Tochter mit einem Messer getötet hat. Das Landgericht wertet damit, dass der Mann schizophren – also psychisch krank – ist und damit im juristischen Sinn schuldunfähig.

Am Dienstag fällt das Urteil gegen eine 41-Jährigen: Er soll seine Tochter in Wiblingen mit einem Messer im Wahn getötet haben.
Matthias Kessler