SWP+SWP+Prozess um Bluttat in Ulm
: Eigene Tochter mit Messer umgebracht – Das Urteil ist gefallen

Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie: So lautet das Urteil gegen den Vater, der am Ostermontag in Wiblingen seine Tochter mit einem Messer getötet hat. Das Landgericht wertet damit, dass der Mann schizophren – also psychisch krank – ist und damit im juristischen Sinn schuldunfähig.
Von
Sven Kaufmann,
Verena Schühly
Ulm
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Am Dienstag fällt das Urteil gegen eine 41-Jährigen: Er soll seine Tochter in Wiblingen mit einem Messer im Wahn getötet haben.

Matthias Kessler