Unfall bei Langenau
: Senior fährt geradeaus über einen Kreisverkehr – und dann einfach weiter

Nacht acht Kilometern stoppt die Polizei den 81-Jährigen. Sein Auto war auf drei Reifen und einer Felge unterwegs.
Von
Daniel Wydra
Langenau
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Polizei Symbolbild: ILLUSTRATION - 30.11.2023, Baden-Württemberg, Stuttgart: Eine Polizistin steht neben einem Polizeiauto.  Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Polizei stoppte den 81-Jährigen kurz vor seinem Wohnort.

Marijan Murat/dpa
  • 81-Jähriger fährt in Langenau über Kreisverkehr und beschädigt sein Auto schwer.
  • Trotz Schaden fährt er 8 Kilometer weiter – auf drei Reifen und einer Felge.
  • Polizei stoppt ihn kurz vor seinem Wohnort, Alkoholtest negativ.
  • Ehefrau holt ihn ab, Führerschein beschlagnahmt, Anzeigen folgen.
  • Zeugin meldet Vorfall, Mann beschädigte auch Leitplanke.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein Senior hat am Samstagnachmittag (20.12.) einen Kreisverkehr zwischen Neenstetten und Langenau überfahren – und ist dann mit seinem stark beschädigten Auto noch acht Kilometer Richtung Bayern weitergefahren. Als ihn die Polizei nach eigenen Angaben etwa einen Kilometer vor seinem Wohnort stoppte, war der VW Passat nur noch auf drei Reifen unterwegs – vorne links fuhr das Auto auf der Felge. Zudem stand seine Frontstoßstange deutlich ab.

Eine Zeugin war dem VW Passat mit ihrem Wagen gefolgt und hatte die Polizei gerufen. Sie hatte auch beobachtet, dass der 81-Jährige eine Leitplanke beschädigt hatte, nachdem er über den Kreisverkehr gefahren war. Zwei Streifenwagenbesatzungen der Verkehrspolizei Heidenheim und des Polizeireviers Ulm-Mitte nahmen dann die Verfolgung auf. Die Beamten hielten den Mann davon ab, mit dem beschädigten Auto weiterzufahren. Außerdem testeten Sie, ob der Mann Alkohol getrunken hatte – der Atemalkoholtest verlief negativ.

Danach holte seine Ehefrau den Unfallfahrer ab. Die Polizisten beschlagnahmten seinen Führerschein. Der 81-Jährige muss außerdem mit Anzeigen rechnen, wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und der Gefährdung im Straßenverkehr.