
Ulmer Nabada und Werbung: Kann man sich den Begriff „Nabada“ als Marke schützen lassen?
Die Stadt Ulm prüft, ob sie sich die „Nabada“-Rechte sichern kann. Derweil liefert das Deutsche Patent- und Markenamt schon eine erste Einschätzung.

„Nabadabei“: Solche Verballhornungen des Ulmer Wasserumzugs zu Marketingzwecken könnten mit einer Marken-Anmeldung vielleicht unterbunden werden.
Niko Dirner