SWP+SWP+Ulmer Nabada und Werbung
: Kann man sich den Begriff „Nabada“ als Marke schützen lassen?

Die Stadt Ulm prüft, ob sie sich die „Nabada“-Rechte sichern kann. Derweil liefert das Deutsche Patent- und Markenamt schon eine erste Einschätzung.
Von
Niko Dirner
Ulm/Neu-Ulm
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Wie hier bei Rewe in Pfuhl wurde mit großen Aufstellern und einem Nabada-Spruch für den Wasserumzug und die eigenen Produkte geworben.

„Nabadabei“: Solche Verballhornungen des Ulmer Wasserumzugs zu Marketingzwecken könnten mit einer Marken-Anmeldung vielleicht unterbunden werden.

Niko Dirner