
Ulmer Landgericht: Angeklagter nach Kreuz-Angriffen schuldunfähig
Ein junger Mann mit Wahnvorstellungen verübte Straftaten mit Kreuzen. Ein Gutachter stuft ihn als schuldunfähig ein und ordnet die Unterbringung in einer Klinik an.

Ein 23-Jähriger ist am Ulmer Landgericht in vier Punkten angeklagt. Doch ein Gutachter stuft ihn als schuldunfähig ein.
Stefan Puchner/dpa