SWP+SWP+Ulmer Landgericht
: Angeklagter nach Kreuz-Angriffen schuldunfähig

Ein junger Mann mit Wahnvorstellungen verübte Straftaten mit Kreuzen. Ein Gutachter stuft ihn als schuldunfähig ein und ordnet die Unterbringung in einer Klinik an.
Von
Nicole Kauer
Ulm
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Landgericht Ulm

Ein 23-Jähriger ist am Ulmer Landgericht in vier Punkten angeklagt. Doch ein Gutachter stuft ihn als schuldunfähig ein.

Stefan Puchner/dpa