Totgebissen
: Hund reißt Reh auf Feldweg bei Ulm-Jungingen

Ein freilaufender Hund hat am Donnerstag ein Reh bei Ulm-Jungingen tödlich verletzt. Die Halterin muss mit Konsequenzen rechnen.
Von
libo
Ulm
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Winterwetter in Brandenburg: 28.01.2026, Brandenburg, Küstrin-Kietz: Rehe stehen auf einem winterlichen Feld im Oderbruch im östlichen Brandenburg. Foto: Patrick Pleul/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wenn Hunde nicht angeleint werden, drohen Konsequenzen.

Patrick Pleul/dpa
  • Hund tötet Reh auf Feldweg zwischen Böfingen und Jungingen am Donnerstag
  • 50-jährige Joggerin war mit nicht angeleintem, mittelgroßem Hund unterwegs
  • Hund griff außerhalb ihres Einflussbereichs das Reh an und verletzte es tödlich
  • Jagdpächter informierte, kümmerte sich um das verendete Reh; Schadenersatz folgt
  • Polizei Ulm: Hunde in der Natur anleinen; Verdacht auf Jagdwilderei gegen Halterin

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Am Donnerstagnachmittag ist auf einem Feldweg zwischen Böfingen und Jungingen ein Reh von einem Hund angegriffen und getötet worden. Nach Angaben der Polizei war eine 50-jährige Joggerin mit ihrem nicht angeleinten, mittelgroßen Hund unterwegs, als dieser plötzlich einem Reh hinterherlief.

Ermittlungen gegen Hundehalterin

Außerhalb des Einflussbereichs seiner Besitzerin griff der Hund das Wildtier an und verletzte es tödlich. Der Jagdpächter wurde informiert und kümmerte sich um das verendete Reh. Die Hundehalterin muss für den entstandenen Schaden aufkommen, gegen sie wird zudem wegen des Verdachts der Jagdwilderei ermittelt.

Die Polizei Ulm erinnert in ihrer Pressemitteilung daran, dass Hunde in der Natur grundsätzlich an die Leine gehören, da jederzeit Wildtiere auftauchen können. Hundehalter werden gebeten, ihrer Verantwortung nachzukommen und ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

Die Landesforstverwaltung widerspricht allerdings der Polizei: „In den Wäldern Baden-Württembergs gibt es keinen Leinenzwang für Hunde“, heißt es auf der Website. Vielmehr dürften Spaziergänger ihre Hunde frei laufen lassen, wenn sie sie „sicher unter Kontrolle haben und unverzüglich zu sich rufen können“. Ist das nicht der Fall, begingen die Hundehalter unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit. In jedem Fall sollten sie ihren Hund an die Leine nehmen, sobald sie ein Wildtier sehen.