Psychoterror in Neu-Ulm
: 51-Jährige wird zum Albtraum ihrer Nachbarn

Seit rund einem Jahr klopft und klingelt eine psychisch kranke Frau nachts an den Wohnungstüren ihrer Mitbewohner, droht mit Gewalt und wirft Gegenstände aus dem Fenster. Die Hausbewohner sind völlig überfordert und haben bislang vergeblich Hilfe gesucht.
Von
Ulrike Schleicher
Neu-Ulm
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Schillerstraße 15 in Neu-Ulm (bei Neira klingeln) Thema: Psychisch Kranke terrorisiert Nachbarschaft.

Die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Neu-Ulm möchten ihren Frieden zurück.

Volkmar Könneke

Vor drei Tagen kam sie wieder nach Hause. Ein Taxi hat die 51-Jährige aus Günzburg zu ihrer Wohnung nach Neu-Ulm gebracht. Rund zwei Wochen hat die Frau in der Klinik für Psychiatrie verbracht: Eine Folge des letzten Polizeieinsatzes in dem Wohnviertel am 27. Juli, als sie ausgerastet war und in der Nacht unentwegt aus dem Fenster schrie, sie bringe jeden ihrer Nachbarn um. Während der Fahrt in die Klinik, versuchte die 51-Jährige, sich abzuschnallen, eine Notfallsanitäterin und eine Polizeibeamtin hinderten sie daran. Sie beleidigte die beiden mit diversen Kraftausdrücken und bespuckte sie. Schließlich wurde die Frau fixiert.

Feuerwehr evakuiert nach Drohung das Haus

Seit drei Tagen gehen die Mitbewohner der 51-Jährigen wieder angespannt ein und aus in das Haus mit den 11 Wohnungen. Denn sie wissen nicht, was als Nächstes passiert: Ob die Frau wieder Müll im Treppenhaus verteilt, ob sie nachts bei den anderen an die Haustür klopft und klingelt, dabei Beleidigungen und Drohungen ausstößt, ob sie Staubsauger, Scherben und anderes unvermittelt aus dem Fenster wirft. Oder, ob sie damit droht, den Gasherd aufzudrehen und das Haus in die Luft zu jagen. „Das war im Januar“, erzählt einer der Hausbewohner. Als sie die Explosion angekündigt hatte, habe man sie gebeten, die Tür zu öffnen. „Das tat sie nicht, aber wir haben zischende Geräusche gehört und schließlich voller Angst die Polizei gerufen“, so der 43-Jährige, der wie seine Nachbarn anonym bleiben will.

Polizei und Feuerwehr rückten in dieser kalten Januarnacht an, das Haus wurde evakuiert. Nur eine 82-Jährige fehlte. „Man hat mich angerufen, ob meine Mutter bei mir ist“, erzählt eine 56-jährige Lehrerin. Aber war in ihrer Wohnung und hatte sich nicht getraut, die Türe zu öffnen, als es klingelte. Der Grund: Sie wohnt direkt gegenüber auf dem gleichen Stockwerk wie die 51-Jährige und „ist ihr Hassobjekt Nummer eins“, sagt die Lehrerin. Seit vielen Monaten beschimpfe sie ihre Mutter aufs Übelste, drohe ihr mit dem Tode, klebe Post-it-Zettel an die Wohnungstür, klingle und klopfe nachts an ihre Wohnungstür. Das sei so weit gegangen, dass ihre Mutter nur noch Angst hatte: Angst, ins Treppenhaus zu gehen, Angst vor dem Einkauf, Angst, die Türe zu öffnen. „Das habe ich ihr ohnehin verboten, falls die Frau vor der Tür steht.“ Im Fall der Evakuierung war das allerdings fatal, denn ihre Mutter dachte, die bedrohliche Nachbarin klingle. Stattdessen war es die Polizei. Im Falle einer Explosion wäre meine Mutter eventuell umgekommen, sagt die 56-Jährige und man merkt, wie sehr sie das Erlebte mitnimmt. „Wir sind alle traumatisiert.“

Frieden und Lebensqualität

Nach gut einem Jahr – im August 2023 ist die psychisch kranke Frau eingezogen – sind alle nervlich am Ende, sagen die Hausbewohner. „Wir wissen uns nicht mehr zu helfen.“ Niemand von offizieller Seite fühle sich zuständig. Es gehe nicht nur darum, dass sie selbst ihren Frieden und ihre Lebensqualität zurückwollen. Es gehe ihnen auch um die 51-Jährige, betonen sie. „Sie vereinsamt immer mehr. Sie nimmt ihre Tabletten nicht. Niemand kümmert sich“, weiß der 43-Jährige. Die Frau scheine an einer Art Schizophrenie zu leiden, denn sie spreche auch mit verschiedenen Stimmen.

Auf Beschluss der Eigentümergemeinschaft haben die Lehrerin und er Kontakt mit dem Amtsgericht wegen einer Betreuung oder einer Dauereinweisung in die Klinik aufgenommen. Aber der zuständige Amtsrichter sei der Auffassung, dass „psychisch kranke Menschen einen Platz in der Gesellschaft haben müssen und diese sie mittragen soll“, zitiert der 43-Jährige den Neu-Ulmer Richter. Das sei keine Frage, meinen die Hausbewohner: „Aber wo sind die Grenzen? Wir sind doch völlig überfordert!“, sagt die Lehrerin. Niemand sei psychologisch ausgebildet. Eine gesetzliche Betreuung sei das Mindeste, was in diesem Fall notwendig sei. Inzwischen habe auch die Polizei die Nase voll von diesen Einsätzen, so ihr Eindruck. „Ach schon wieder die“, heiße es, wenn man anrufe. Und die Einsatzkräfte zuckten mit den Achseln: Ihnen seien die Hände gebunden.

Empfehlung: „Immer die Polizei rufen“

Ein Sprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Schwaben gibt Auskunft: „Geht es um Ruhestörung nach 22 Uhr, kommt in jedem Fall eine Streife. Auch wenn wir wissen, es ist jemand, der schon öfter in Erscheinung getreten ist.“ Befinde sich die Person in einem Ausnahmezustand und die übergeordneten Stellen, wie das Landratsamt und das Amtsgericht sind geschlossen – „dann hat die Polizei die Befugnis, auch jemanden zunächst in eine psychiatrische Klinik einzuweisen“.  Ist das häufiger der Fall, dann „melden wir das dem Amtsgericht, das dann Maßnahmen ergreifen kann.“ Der Sprecher empfiehlt, in solchen Fällen „nie den Konflikt mit der Person zu suchen, sondern immer die Polizei zu rufen.“

Die 82-Jährige ist inzwischen ausgezogen. Nach 60 Jahren. „Meine Mutter wollte nicht weg“, sagt die Lehrerin, „aber sie hatte kein Leben mehr“. Im zweiten Stock hinter der schwarzen Wohnungstür der 51-Jährigen ist es ruhig an diesem Morgen. „Noch rund zwei Wochen“, schätzt ein 65-jähriger Rentner, „dann wird die Hölle wieder losbrechen“.

Wie die gesetzliche Lage bei solchen Fällen aussieht

Auf Anfrage teilt der Direktor des Neu-Ulmer Amtsgerichts, Richter Thomas Kirschner, folgendes mit. „Psychisch kranke oder geistig oder seelisch behinderte Volljährige können unter den Voraussetzungen des § 1831 Abs. 1 BGB und/oder nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz des betreffenden Bundeslandes untergebracht werden. Kranke oder behinderte Volljährige können unter den Voraussetzungen des § 1814 BGB einen rechtlichen Betreuer für einen oder mehrere Aufgabenbereiche bekommen; hierüber entscheidet das Betreuungsgericht.“ So weit das Grundsätzliche.

Aber: „Nicht jede psychische Erkrankung oder geistige oder seelische Behinderung kann eine geschlossene Unterbringung des Betroffenen in der Psychiatrie rechtfertigen“, so Kirschner. Denn es handle sich dabei um einen massiven Grundrechtseingriff der betroffenen Person, der rechtsstaatlichen Anforderungen genügen muss. Die Freiheit eines – auch psychisch kranken – Menschen stelle daher Verfassungsrang dar, was im jeweiligen Einzelfall dazu führen kann, dass psychisch Kranke oder geistig oder seelisch Behinderte selbst dann nicht in eine Klinik zwangseingewiesen werden können, wenn sie bei Unterbleiben ärztlicher Behandlung gesundheitliche Nachteile erleiden können.

Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben auch psychisch kranke Menschen ein Recht auf Krankheit. „Verbale Drohungen, terrorisierendes Verhalten oder sonstiges, nicht sozialadäquates Verhalten reicht hierfür jedoch grundsätzlich nicht aus, da ansonsten auch gesunde Menschen, die ihre Nachbarn bedrohen und terrorisieren oder Sachen aus dem Fenster werfen, untergebracht werden müssten.“ Auch eine bloße Teilhabegefahr (also die Gefahr sozialen Rückzugs und der Vereinsamung) kann grundsätzlich keine geschlossene Unterbringung rechtfertigen. „Betroffene sollten sich bei einem Anwalt Rechtsrat über ihre Möglichkeiten, gegen die störende Person juristisch vorzugehen, einholen“, empfiehlt der Richter.