In den deutschen und österreichischen Singlecharts steht er aktuell ganz oben, in der Gunst mancher Festveranstalter allerdings nicht: der Song „Layla“ des Bühlertanner DJs „Schürze“ alias Michael Müller und DJ Robin, die damit zurzeit Schlagzeilen machen.
Denn um den Liedtext, in dem es um eine „Puffmutter“ geht und unter anderem Worte wie „Sie ist schöner, jünger, geiler“ gesungen werden, ist bundesweit eine Debatte um Sexismus und Vulgarismus entbrannt.
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Manche Städte und Veranstalter ziehen bereits Konsequenzen. So hat die Stadt Würzburg aktuell Veranstaltern das Abspielen des Partyschlagers auf ihrem Kiliani-Volksfest untersagt. Beim großen Geislinger Schlagerkuchen war das Lied aber jüngst als unbedenklich eingestuft und gespielt worden - und war dort ein echter Hit. Auch in der Heimat von Michael Müller wird der Song am Samstag beim Sommerumzug des Fastnachtskommitees Bühlertann ertönen.
Kein „Layla“-Verbot am Schwörmontag: Dies sind die Gründe der Stadtverwaltung
Und wie sieht es in Ulm aus? Schließlich wäre der kommende Schwörmontag mit seinen Partyevents geradezu prädestiniert für einen musikalischen Kracher wie „Layla“, gerade auch wegen seiner Chartplatzierung. Wird die Ulmer Stadtverwaltung Fans des Songs einen Strich durch die Rechnung machen, es ihren Würzburger Kollegen gleich tun und ein Verbot aussprechen?
Soweit wird es in Ulm aber nicht kommen. „Ich finde, die Debatte ist daneben“, sagt Oberbürgermeister Gunter Czisch (CDU). Der 59-Jährige, der selbst Schlagzeuger ist, verweist auf die Kunstfreiheit. „Es gibt sehr viele Rocksongs, die man textlich auch nicht so genau anschauen darf“, sagt er.
Ein Verbot des „Layla“-Songs am Schwörwochenende kommt für Czisch aber auch aus zwei anderen Gründen nicht infrage:
- Erstens, weil die Stadt Ulm anders als Würzburg kein „einvernehmliches, vertraglich geregeltes Eingriffsrecht“ in das Programm der Party-Veranstalter vereinbart hat.
- Zum anderen, weil die Stadt keine Chance sieht, ein Spielverbot des Lieds aufgrund der vielen Partys am Schwörmontag durchzusetzen.
„Layla“-Fans in Ulm können also aufatmen. Eine Garantie, dass der Song auf der Ballermann-Party am Münsterplatz oder anderen Locations tatsächlich gespielt wird, ist das Nicht-Verbot aber freilich auch nicht.
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