Die Stiftung „Menschenrechtsbildung“ verleiht mit Unterstützung der Firma Bantleon den „1. Ulmer Menschenrechtspreis“. Zur Teilnahme aufgerufen sind alle Schulen im Umkreis bis 80 Kilometer Radius um Ulm und Neu-Ulm. Als Preisgeld werden für den 1. Platz 5000 Euro, für den 2. Platz 3000 Euro und für den 3. Platz 1000 Euro vergeben. Das Geld sollte für thematisch nahe Projekte verwendet werden.
Einige Projekte wurden bereits eingereicht, aber bis zu Beginn der Sommerferien haben alle Schulen ab der 7. Klasse Zeit, ihre Bewerbungen an die Internetadresse www.stiftung-mrb.de/preis/ zu schicken. Es darf sich auch um ein laufendes Projekt handeln.
Die bisher eingereichten Projekte reichen inhaltlich von der Organisation eines Friedensfestes bis zur Dokumentation der Arbeitsbedingungen indischer Kinder, die in Steinbrüchen arbeiten müssen.
Folgende Kriterien zählen:
  • Originalität: Wie besonders oder einzigartig ist das Projekt?
  • Kreativität: Wie kreativ wurde das Projekt gestaltet?
  • Relevanz: Welche Wertigkeit hat das Projekt?
  • Erfolgsaussichten: Wie werden die Chancen einer erfolgreichen Umsetzung bewertet?
  • Selbständigkeit: Wurde das Projekt ohne fremde Hilfe erstellt?
  • Dauerhaftigkeit: Welche Langlebigkeit innerhalb der Schule wird dem Projekt zugesprochen?
Die Jury setzt sich zusammen aus Prof. Dr. Martin Müller (Universität Ulm), Heribert Großmann (Geschäftsführer Bantleon), Stefan Drößler (Ulmer Stiftung Menschrechtsbildung), Ludger Möllers (Schwäbische Zeitung), Iris Mann (Bürgermeisterin Stadt Ulm) und Harald John (SÜDWEST PRESSE). Der Ulmer Menschenrechtspreis wurde anlässlich des Jubiläums „70 Jahre Deklaration der Menschenrechte“ ins Leben gerufen. Die Preisverleihung ist am 8. November im Bantleon-Forum in Ulm durch die Schirmherrin Nina zu Fürstenberg. swp