
Ärzte-Urteil des Bundessozialgerichts: Müssen wir mit dem gebrochenen Zeh zum Psychiater gehen?
Seit dem Urteil des Bundessozialgerichts sind auch Poolärzte, die die Kassenärzte bei den Bereitschaftsdiensten unterstützt haben, sozialversicherungspflichtig. Das müssen nun die Kassenärzte, auch fachfremde, ausbaden.

Seit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom Oktober sind 8 von 115 Notfallpraxen im Land bis auf weiteres geschlossen.
Bernd Weißbrod/dpa