Notruf wählen
: Wer zahlt eigentlich den Rettungsdienst?

Von Krankenwagen und Feuerwehreinsätzen bis hin zu Fehlalarmen und Polizeieinsätzen – Wer bezahlt im Ernstfall eigentlich die Rechnung?
Von
Verena Eisele
Ulm
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Wer bezahlt den Rettungswagen? Im Artikel verraten wir wann mit Kosten zu rechnen ist – und wann nicht.

Jan Woitas/dpa

In unserem Alltag können Situationen auftreten, in denen wir auf Rettungsdienste, Feuerwehreinsätze oder Polizeieinsätze angewiesen sind. Doch wer trägt eigentlich die Kosten für diese Einsätze? Gibt es Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Krankenversicherten? Und was passiert bei Fehlalarmen oder anderen besonderen Situationen?

Krankenwagen: Wann werden die Kosten erstattet?

Gemäß § 60 SGB V haben grundsätzlich alle Mitglieder einer Sozialversicherung Anspruch auf Übernahme der Kosten. Allerdings ist eine medizinische Notwendigkeit erforderlich, damit die Krankenversicherung die Kosten trägt. Die Bestätigung dafür kann entweder vom Notarzt, dem Notfallsanitäter oder vom behandelnden Arzt ausgestellt werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Patient stationär aufgenommen wird, damit die Kosten übernommen werden.

Gesetzlich Versicherte müssen einen Kostenbeitrag von höchstens zehn Euro leisten. Private Krankenversicherungen bezahlen die Kosten in der Regel vollständig.

Wer sich weigert, ins Krankenhaus gebracht zu werden, obwohl das Rettungsteam das empfiehlt, kann jedoch unter Umständen zur Kasse gebeten werden.

Wer für jemand anderes einen Rettungswagen ruft, muss keine Kosten fürchten. Der Anrufer hat schließlich im Interesse des Patienten gehandelt. In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Allgemein gilt jedoch: Wer den Notruf missbräuchlich benutzt, macht sich strafbar und muss mit einer Anzeige rechnen. Der Missbrauch von Notrufen wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

Feuerwehr: Wann muss ich die Kosten zahlen?

Die 112 wählen und die Feuerwehr rückt an, das ist die gängige Praxis.

Grundsätzlich gilt: Die Einsätze der Feuerwehr sind kostenfrei, wenn sie ihren Kernaufgaben nachkommt. Also Löschen von Bränden und die Entschärfung lebensbedrohlicher Lagen für Mensch und Tier. In den jeweiligen Feuerwehr-, Brandschutz- oder Katastrophenschutzgesetzen der Bundesländer ist genau geregelt, wann die Steuerzahler und wann Einzelne für die Feuerwehr bezahlen.

Beispielsweise bieten jetzt im Sommer Grillpartys und Sonnwendfeiern Anlass zu Spekulationen aus der Ferne. So mancher vermutet vielleicht einen Brand und verständigt aus der Angst heraus die Feuerwehr. Die stellt vor Ort vielleicht lediglich das ordnungsgemäße Grillen fest. Und wer zahlt das jetzt?

Weder die Person, die die Feuerwehr alarmiert, noch die Person, die ordnungsgemäß grillt, müssen hierfür bezahlen. Es ist jedoch ratsam, den gesunden Menschenverstand zu nutzen und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zu überprüfen, ob ein Notruf wirklich erforderlich ist. Wer jedoch nach bestem Wissen und Gewissen handelt, braucht keine Sorge zu haben, für einen „falschen Alarm“ zur Kasse gebeten zu werden.

Was passiert bei einem Fehlalarm?

Auch hier gilt: Wer nicht grob fahrlässig handelt, hat nichts zu befürchten. Wenn beispielsweise der Rauchmelder einen Fehlalarm abgibt und die Nachbarn die Feuerwehr verständigen, hat niemand der Beteiligten Kosten zu befürchten.

Sind die Rauchmelder jedoch an einem Meldesystem angeschlossen, kann das Kosten verursachen. Lediglich öffentliche Gebäude, wie Kindergärten und Schulen, sind davon ausgenommen.

Autounfall mit Feuerwehreinsatz: Wer zahlt den Einsatz?

Sobald Kraftfahrzeuge involviert sind und Schaden oder Gefahr durch den Betrieb eines solchen Fahrzeugs entsteht, können auch Feuerwehrkosten in Rechnung gestellt werden. Wenn beispielsweise jemand eine Ölspur verursacht und die Feuerwehr diese beseitigen muss, wird er dafür zur Kasse gebeten.

Doch diese Rechnung muss der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Die Gemeindeverwaltung, die den Einsatz in Rechnung stellt, verfügt über einen gewissen Ermessensspielraum. Sollte also der Verdacht bestehen, dass unverhältnismäßig hohe Kosten berechnet wurden, ist es ratsam, Einspruch einzulegen und im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht hinzuzuziehen.

Katze auf dem Baum: Rufe ich die Feuerwehr?

Auch die Rettung von Tieren ist eine der Kernaufgaben der Feuerwehr. Doch wenn sich das liebe Haustier auf einem Dach verirrt oder im Baum hängen bleibt, kann es sein, dass der Besitzer die Kosten für einen etwaigen Feuerwehreinsatz übernehmen muss. Allerdings ist es bei Tierrettungen oft üblich, dass die Feuerwehr großzügig in Bezug auf die Kostenübernahme ist, da solche Rettungsaktionen mit niedlichen Tierfotos einen positiven Effekt auf das Image haben können.

Im Zweifelsfall ist es ratsam, lieber einmal zu viel die Feuerwehr zu rufen, da in Notfällen jede Sekunde zählt. In der Regel werden die Kosten für den Feuerwehreinsatz auch von der Allgemeinheit getragen.

Wann man für einen Polizeieinsatz bezahlen muss

In der Regel muss ein Polizeieinsatz nicht gezahlt werden. Ausnahmen bildet eine pannenbedingte Straßensperrung. Wenn die Polizei gerufen wird, um ein Pannenfahrzeug abzusichern, muss ich gemäß einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 1 K 621/09.TR) die Kosten für den Einsatz tragen, selbst wenn ich die Gefahrenstelle bereits mit einem Warndreieck abgesichert und die Polizei nicht gerufen habe.

Wenn die Polizei nach einem Unfall hauptsächlich zur Sicherung von Beweisen vor Ort ist, müssen die Kosten für den Polizeieinsatz in der Regel nicht bezahlt werden.

Alarmanlage löst Fehlalarm aus: Wer bezahlt?

Im Fall einer Alarmanlage zu Hause muss der Hausbesitzer auch dann für die Gebühren eines durch einen Fehlalarm ausgelösten Polizeieinsatzes aufkommen, wenn der Grund für das Auslösen der Anlage im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass bei ungerechtfertigten Alarmierungen der Schutz durch die Polizei kostenpflichtig ist.

Vergessenes Gepäckstück am Flughafen oder Bahnhof – und jetzt?

Wenn die Polizei bei ersten Untersuchungen eine mögliche Gefahr ausschließen kann, wird in der Regel der Inhaber des Gepäckstücks nicht zur Kasse gebeten.

Jedoch können hohe Kosten für den Verursacher entstehen, wenn eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann und der Fundort des Gepäckstücks gesperrt werden muss.

Welche Notrufnummern gibt es?

110: Die Nummer für die Polizei

Die Notrufnummer 110 ist die richtige Nummer, um die Hilfe der Polizei in Anspruch zu nehmen, wenn man sich bedroht fühlt, in Gefahr ist oder Zeuge einer Straftat ist, die einen polizeilichen Einsatz erfordert. Auch wenn man lediglich vermutet, dass eine solche Situation vorliegen könnte, ist die Notrufnummer 110 die richtige Wahl.

112: Die Nummer für Feuerwehr und Rettungsdienst

Die Notrufnummer 112 ist die richtige Nummer, um bei Unfällen, Bränden oder akuten lebensbedrohlichen Notlagen Hilfe zu erhalten. Auch wenn die Situation unklar ist, kann die 112 angerufen werden. Im Zweifel lieber einmal zu viel als zu wenig.

116117: Die Nummer für den ärztlichen Notdienst

Die Notrufnummer 116117 stellt eine Verbindung zum ärztlichen Bereitschaftsdienst her. Sie ist die richtige Nummer, um sofort ärztliche Hilfe zu erhalten, wenn die Situation nicht lebensbedrohlich ist und die regulären Arztpraxen geschlossen sind. Über diese Nummer kann man herausfinden, welche Bereitschaftspraxis vor Ort geöffnet ist. In besonderen Notfällen, beispielsweise wenn jemand zu krank ist, um eine Praxis aufzusuchen, kann der Bereitschaftsdienst einen Arzt zum Hausbesuch schicken

Achtung: Missbrauch von Notrufnummern ist strafbar

Der absichtliche und wissentliche Missbrauch der Notrufnummern ist strafbar. Er kann auch dazu führen, dass man die Einsatzkosten selbst tragen muss. Ob Sie aber in einem echten Notfall die 112 oder die 110 wählen, ist nicht entscheidend. Ihr Anruf wird von der jeweiligen Zentrale an die richtige Stelle weitergeleitet.

Quellen: SWR, Techniker Krankenkasse