
Leichenschau im Krematorium Ulm: Rechtsmedizin: Warum ein zweiter Blick auf die Toten „extrem sinnvoll“ ist
Künftig gehen Mitarbeiter des Uni-Instituts für Rechtsmedizin jeden Tag vor ihrer eigentlichen Arbeit ins Krematorium auf dem Hauptfriedhof. Was sie dort tun.

Eine zweite Leichenschau ist im Falle einer Einäscherung nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch „extrem sinnvoll“, sagt der Ulmer Rechtsmediziner Sebastian Kunz.⇥
Bernd Wüstneck