
Rechtsanspruch auf Ganztag in Ulm: Kinder mit Förderbedarf im Blick
Während die Stadt Ulm den Rechtsanspruch auf den Ganztag an Grundschulen bereits erfüllen kann, sieht es an den sonderpädagogischen Schulen anders aus. Thema einer Sitzung des Bildungsausschusses.

Das Recht auf Förderung im Ganztag von Klasse 1 an gilt auch für Kinder an sonderpädagogischen Schulen. Die Stadt Ulm bereitet sich vor.
Olesia Bilkei, adobe