SWP+SWP+Rauchverbot in Ulm
: Bis zu 500 Euro Bußgeld für Wiederholungstäter

Seit Montag, 1. Juni, gilt das Nichtraucherschutzgesetz. Vor allem an Haltestellen des ÖPNV werden Raucher und Raucherinnen das Verbot spüren.
Von
Ulrike Schleicher
Ulm
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Neues Nichtraucherschutzgesetz

Seit Montag ist Rauchen, egal was, an vielen Stellen im Freien verboten. Vor allem an Haltestellen des ÖPNV wird das Verbot ins Gewicht fallen. In Freibädern in Ulm und Neu-Ulm existieren bereits ausgewiesene Raucherzonen.

Bernd Weißbrod/dpa