
Mordprozess: 30-jährige Ehefrau getötet: Lachinger Mordprozess: Staatsanwältin fordert lebenslange Haft
Im Laichinger Mordprozess werden die Plädoyers verlesen: Die Staatsanwaltschaft geht von einer besonderen Schwere der Tat aus. Der Verteidiger geht von einer Affekt-Tat aus und beantragt eine geringere Strafe.
Lebenslange Haft mit einer besonderen Schwere der Schuld – diese Strafe fordert die Staatsanwältin Claudia Nemetz im Laichinger Mordprozess für den Angeklagten. In ihrem Plädoyer vor dem Ulmer Landgericht beschrieb sie den 40-Jährigen als Täter, der aus Heimtücke gehandelt und die Tat an seiner Frau von langer Hand geplant habe. Der gebürtige Russe hatte bereits am ersten Verhandlungstag gestanden, seine Ehefrau im Herbst vergangenen Jahres in Laichinger Teilort Suppingen getötet zu haben.