Seit 14 Jahren wohnt Stefanie Verheyen in einem Mehrfamilienhaus in der Böfinger Stauffenbergstraße 30. „Wunderbare Lage, tolle Hausgemeinschaft“, schwärmt die Mieterin. Sechs Parteien wohnen in dem Gebäude aus dem Jahr 1908, darunter drei Familien mit kleinen Kindern. Die Mieten sind günstig. Sie bewegen sich zwischen 6,50 und 8,60 Euro pro Quadratmeter, je nach Alter der Mietverträge.
Als der langjährige Eigentümer vor vier Jahren starb, verkaufte dessen Witwe die Immobilie an zwei Ehepaare. Mit der ausdrücklichen Maßgabe, die Mieter anständig zu behandeln und aus dem Haus keine Gelddruckmaschine zu machen, wie die Reiseverkehrsfrau erzählt. Doch Ende Oktober veräußerten diese Besitzer das Haus wieder: an einen Mann, den Verheyen als „Profi-Vermieter“ bezeichnet. In der Tat betreibt der Mann aus dem Raum Biberach eine Homepage, auf der er mehrere Objekte im Raum Ulm, Ehingen, Biberach sowie in der Bodensee-Region zur Vermietung anbietet – spezialisiert hat er sich auf WG-Zimmer.
Schreiben von der Kanzlei
Am 13. November, keine zwei Wochen nach dem Kauf des Böfinger Hauses, flatterten sämtlichen Mietern Schreiben der Biberacher Anwaltskanzlei des neuen Vermieters ins Haus – per Boten. Inhalt: Kündigung des Mietvertrags zum nächstmöglichen Termin. Verheyen erhielt die Aufforderung, „die Wohnung bis spätestens 1. September 2019 besenrein zu übergeben“, bei neueren Mietverträgen verkürzte sich die Frist entsprechend. Zwei Parteien müssen demnach bereits zum 28. Februar ausziehen.
Ungewöhnlich war vor allem die Begründung: Nicht wie so oft üblich „Eigenbedarf“ machte der Vermieter geltend, sondern den Wunsch „nach einer deutlich besseren Verwertung“ des Hauses. „Bei Fortsetzung des mit Ihnen bestehenden Mietverhältnisses würden unserem Mandanten nicht unerhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen.“ Nach einem Umbau des Hauses für Wohngemeinschaften ließe sich dagegen eine Kaltmiete von rund 400 Euro pro WG-Zimmer erzielen, heißt es in dem Schreiben der Anwälte.
Es würden 26 WG-Zimmer reinpassen
Die Mieter haben durchgerechnet. In das Haus im Braunland würden mindestens 26 WG-Zimmer passen, macht monatlich mindestens 10.400 Euro an Mieteinnahmen. „Der will einfach nur Reibach machen“, empört sich Verheyen. Hinzu komme, dass es dem „Miet-Hai“ offenbar nicht schnell genug gehen könne. In einem zweiten Schreiben wurde der Hausgemeinschaft angekündigt, dass bereits am 10. Dezember „umfangreiche Sanierungs- und Umbauarbeiten“ beginnen würden. Dazu ist es bis jetzt allerdings nicht gekommen, sagt Verheyen, die sich gemeinsam mit ihren Mitstreitern an den Ulmer Mieterverein gewandt hat. „Wir halten alle zusammen und lassen uns nicht unterkriegen.“
Mietervereins-Juristin Katja Adler hält die Kündigung für äußerst fragwürdig. Einfach nur zu schreiben, man wolle mehr Einnahmen erzielen, sei zwar „bestechend offen, aber als Kündigungsgrund nicht ausreichend“. Ein Vermieter müsse ein „berechtigtes Interesse artikulieren“. Einen eklatanten Mangel an Studentenwohnungen gebe es in Ulm aber nicht, im Gegenteil: „Wir brauchen Wohnungen für andere Zielgruppen, speziell für Familien.“ Die Ankündigung sofortiger Sanierungsarbeiten stuft die Anwältin als reine Drohgebärde ein. Es gehe wohl vor allem darum, die Mieter einzuschüchtern.
Formal ungültig
Unabhängig davon ist der Rauswurf formal ungültig. Zum Zeitpunkt der Versendung der Kündigungsschreiben war der neue Hauseigentümer noch nicht ins Grundbuch der Stadt Ulm eingetragen. Dies ist Voraussetzung, um überhaupt kündigen zu können. Adler hat den Mietern geraten, die Kündigung zurückzuweisen und es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen zu lassen.
Dieser Sichtweise schließt sich sogar Achim Ziegler, Anwalt des Vermieters, an. „Ob Kündigungen rechtmäßig sind oder nicht stellen hierzulande Gerichte fest. Jeder hat natürlich das Recht, einer Kündigung zu widersprechen.“ Zu schwebenden Verfahren wie diesem könne er leider keine weiteren Auskünfte geben, betont der Anwalt, der der SÜDWEST PRESSE untersagt, den Namen seines Mandanten zu nennen. „Er ist keine öffentliche Person und genießt deshalb Persönlichkeitsschutz.“
Entschädigung angeboten
Auf eines weist Ziegler dann aber doch noch hin: Von einem Rauswurf auf die harte Tour könne keine Rede sein. Schließlich habe sein Mandant allen Mietern als Alternative zur Kündigung Aufhebungsverträge mit „großzügigen Entschädigungen“ in Aussicht gestellt.
Im Fall der langjährigen Mieterin Stefanie Verheyen beträgt diese „großzügige Entschädigung“ 3000 Euro. Da muss sie dann doch lachen – obwohl ihr und den anderen Mietern eigentlich zum Heulen zumute ist.
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„Deutlich höhere Einnahmen erzielen“
Schreiben Wörtlich heißt es im an alle Mieter gegangenen Kündigungsschreiben: „Unser Mandant beabsichtigt . . . in dem Haus . . . neue Zimmer zur Nutzung als WG-Vermietung herzustellen, die nahezu für doppelt so viele Bewohner wie jetzt Wohnraum schafft. Im Gegensatz zu den jetzt erzielten Mieteinkünften . . . wird unser Mandant hierdurch deutlich höhere Mieteinnahmen für die gleichen Räumlichkeiten erzielen können. . . Vor diesem Hintergrund sieht unser Mandant daher leider keine Möglichkeit, als die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen.“