
Lärmschutz in Ulm: Deutsche Umwelthilfe geht juristisch gegen Stadt vor
Die Stadt Ulm hat keinen aktuellen Lärmaktionsplan vorgelegt. Deswegen leitet die Deutsche Umwelthilfe ein Rechtsverfahren ein.

Mit Tempo 30 gilt als wirkungsvolle Maßnahme gegen Lärm.
Volkmar Könneke