Lärm in Ulm
: Polizei kontrolliert Auto-Poser: Bußgeld, mehr Kontrollen und Bürger-Meldesystem

Die Ulmer Polizei hat Poser mit lauten Autos kontrolliert. Sie wird künftig schärfer gegen PS-Protze vorgehen, und: Bürger können Verstöße melden.
Von
Sven Kaufmann
Ulm
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Die Ulmer Polizei hat in der Blaubeurer Straße Tuner und Poser gestoppt und wird auch künftig schärfer kontrollieren (Symbolbild). Zudem können Bürger Verstöße melden. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung drohen Bußgelder, insbesondere bei Lärm durch unnötiges Aufheulen lassen des Motors und unnötig schnelles Beschleunigen.

dpa

Absichtliche Fehlzündungen, die klingen wie Schüsse, röhrende Motoren, Ampelstarts: In Ulm sind viele Menschen genervt durch getunte und extrem laute Autos und Motorräder, die durch die Stadt rasen. Das weiß auch die Ulmer Polizei. Besondere Hotspots für PS-Protze sind nicht nur die Innenstadt mit der Olgastraße und der Frauenstraße, sondern auch die Blaubeurer Straße.

Polizei kontrolliert Poser in der Blaubeurer Straße

Deswegen hat die Polizei in Ulm in der Nacht von Samstag, 10.06.2023 auf Sonntag, 11.06.2023, Poser und Tuner kontrolliert. Denn wie das Ulmer Polizeipräsidium berichtet, hätten sich in den Nachtstunden immer mehr Poser mit ihren Fahrzeugen in der Blaubeurer Straße getroffen. Dabei seien viele Fahrer der Poser- und Tuner-Szene zu schnell gefahren und hätten mit ihren Wagen „erhebliche Lärmbelästigungen“ verursacht.

Bilanz der Polizei-Kontrollen von Posern und Tunern in Ulm

Die Bilanz der Kontroll-Aktion in der Blaubeurer Straße – und die Folgen für erwischte Fahrzeugführer bei Verstößen:

  • Um die Lärmbelästigungen zu beenden, sprach die Polizei Platzverweise aus.
  • Insgesamt zeigte die Polizei elf Autofahrer an.
  • Sechs bekamen eine Anzeige wegen Verursachung von unnötigem Lärm. Sie müssen mit einem Bußgeld von mindestens 80 Euro rechnen.
  • Vier weitere Autofahrer wurden wegen Fahrens mit zu hohem Tempo angezeigt. Auf sie kommt ein Punkt in Flensburg und mindestens 100 Euro Bußgeld zu.
  • Ein weiterer Autofahrer war nicht angeschnallt.

Die Polizei berichtet zudem, dass es sich bei vielen der kontrollierten Menschen um Fahranfänger handelte, die sich noch in der Probezeit befinden. Diese müssten nun gegebenenfalls mit Nachschulungen rechnen.

Mehr Kontrollen gegen Poser – Bürger können Verstöße melden

Da das Problem der Lärmbelästigung und zu schnellen Fahrens offenbar zunimmt und auch die Sicherheit der Menschen und anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird, kündigt die Ulmer Polizei für die Zukunft weitere Kontroll-Aktionen an.

Außerdem weist das Polizeipräsidium Ulm darauf hin, dass es weiterhin ein Meldesystem für auffällige Fahrzeuge, Poser und Tuner gibt. Damit können Bürgerinnen und Bürger sich per Mail an die Polizei wenden und auffällige Autos melden. Dazu wurde eigens eine Mailadresse eingerichtet. Auch per Telefon (0731 1880) oder persönlich sind Hinweise möglich. Die Polizei bittet darum, in eiligen, beziehungsweise zeitkritischen Fällen anzurufen oder sich persönlich zu melden, da die Bearbeitung von Mails länger dauert.

Wer Verstöße oder auffällige Autos melden möchte, sollte folgende Infos für die Hinweise haben:

Tag

Uhrzeit

Ort

Kennzeichen

Farbe und Typ des Fahrzeugs

Beschreibung des auffälligen Verhaltens

Straßenverkehrsordnung belegt Poser-Verhalten mit Bußgeld

Den Motor aufheulen zu lassen, gezielte Fehlzündungen oder ein Ampelstart sind keine harmlosen Gags, sondern eine Belastung für Anwohner, andere Verkehrsteilnehmer und nicht zuletzt die Umwelt. Deswegen ist dieses Verhalten in der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem Bußgeld belegt. Es liegt seit 2021 zwischen 80 und 100 Euro.

In Paragraph 30, 1 heißt es dazu: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.“

StVO-Regeln: Was ist mit Bußgeld bedroht?

Und was ist nun eigentlich genau verboten? Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung definiert, welches Verhalten gegen Paragraph 30,1 StVO verstößt. Unnötiger Lärm wird demnach auch verursacht durch

unnötiges Laufenlassen des Motors stehender Fahrzeuge,

Hochjagen des Motors im Leerlauf und beim Fahren in niedrigen Gängen,

unnötig schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren,

zu schnelles Fahren in Kurven,

unnötig lautes Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben und Kofferraumdeckeln.

Vermeidbare Abgasbelästigungen treten demnach vor allem durch das unnötige Laufenlassen und Hochjagen des Motors sowie unnötig schnelles Beschleunigen auf.

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