Bluttat am Ulmer Eselsberg
: Nachbarn erstochen: 55-Jähriger soll in die Psychiatrie

Ein 55-jähriger Mann, der im März seinen Nachbarn erstochen hat, soll auf unbestimmte Zeit in der Psychiatrie untergebracht werden. Diesen Antrag hat die Staatsanwaltschaft Ulm gestellt.
Von
Chirin Kolb
Ulm
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Wegen eines tödlichen Messerangriffs war am Sonntag ein Großaufgebot der Polizei in Ulm im Einsatz.

Polizeieinsatz Am Eselsberg

Wegen eines tödlichen Messerangriffs war ein Großaufgebot der Polizei in Ulm im Einsatz.

Volkmar Könneke

Ein inzwischen 55 Jahre alter Mann soll dauerhaft in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht werden. Diesen Antrag auf ein so genanntes Sicherungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Ulm bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm gestellt. Der Mann hatte am 10. März am Ulmer Eselsberg seinen Nachbarn erstochen.

Nach der Antragsschrift litt der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie, was bei ihm am 10. März 2024 ein massives wahnhaftes und halluzinatorisches Erleben ausgelöst habe. Er sei in seinem Wahn davon ausgegangen, dass seine Nachbarn seinen Sohn getötet hätten, was er habe rächen wollen, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Tatsächlich war seinem Sohn nichts geschehen.

In Ausführung seines Racheplans habe sich der Beschuldigte mit einem Messer bewaffnet zur Wohnung seiner Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus in Ulm begeben, um dort die Person, welche ihm die Türe öffnen würde, umgehend zu töten. Als ihm die 58 Jahre alte Nachbarin, die Ehefrau des später getöteten Mannes, geöffnet habe, habe er dieser zahlreiche und auch lebensbedrohliche Stich- und Schnittverletzungen am Hals zugefügt. Der Beschuldigte sei dann davon ausgegangen, dass die Nachbarin aufgrund der erlittenen Verletzungen sterben würde

Frau und Tochter schwer verletzt

Danach sei der Mann in das Schlafzimmer der Familie gegangen. Dort habe er wiederum mit seinem Messer massiv auf seinen 59 Jahre alten Nachbarn eingestochen. Aufgrund verschiedener Verletzungen im Bereich des Halses und im Armbereich verblutete das Opfer kurze Zeit später und verstarb.

Im weiteren Verlauf soll der Beschuldigte noch auf die 16 Jahre alte Tochter der Nachbarsfamilie eingestochen haben, wobei er ihr eine erhebliche Gesichtsverletzung zugefügt habe. Aufgrund ihres Flehens und ihrer Schreie habe er aber von ihr abgelassen, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Nach der Tat lief der Mann, wie Zeugen im März berichteten, blutüberströmt auf die Straße, wo ihn nach einem abgesetzten Notruf die Polizei antraf. Als er die Beamten mit dem Messer angreifen wollte, machte die Polizei, wie es heißt: „von der Dienstwaffe Gebrauch“. Der Mann wurde dabei verletzt und in einer Klinik operiert. Der Polizeieinsatz und die Schüsse sorgten für große Aufregung in der normalerweise ruhigen Wohngegend. Das Entsetzen und die Bestürzung in der Nachbarschaft waren groß. Die Familie, die zu Opfern wurde, stammte aus Pakistan, lebte schon lange in der Gegend und galt als ruhig und nett. Die Trauerfeier in der Moschee fand unter großer Anteilnahme statt.

Beschuldigter schweigt noch immer

Rechtlich wertet die Anklagebehörde das Verhalten des Beschuldigten als Mord aus niedrigen Beweggründen, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen. Die Staatsanwaltschaft geht gutachterlich beraten davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund einer akuten Episode seiner Schizophrenie zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen sein dürfte. Da von ihm in diesem Zustand eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, strebt die Anklagebehörde seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Beschuldigte, der nach Informationen der SÜDWEST PRESSE aus dem Iran stammt und ebenfalls schon lange in Deutschland lebt, schweigt laut Staatsanwaltschaft bislang zu den Tatvorwürfen. Er ist seit seiner Festnahme nach der Tat vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus geschlossen untergebracht.