Körperverletzung nach FV-Illertissen-Spiel
: Fahndungsfoto hat Erfolg – Polizei identifiziert 31-Jährigen

Nicht einmal 24 Stunden nach der Veröffentlichung eines Fahndungsfotos hat die Polizei den mutmaßlichen Angreifer nach DFB-Pokalspiel des FV Illertissen identifiziert. Der 31-jährige Deutsche soll im vergangenen August einen Fan des 1. FC Nürnberg schwer verletzt haben.
Von
Michael Scheifele
Illertissen
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Polizei

Die Polizei vermeldet einen Erfolg: Zeugen erkannten den Täter eines gewaltvollen Übergriff auf einem Fahdnungsfoto.

Hauke-Christian Dittrich/dpa
  • Polizei identifiziert nach Fahndungsfoto den mutmaßlichen Täter des FV-Illertissen-Falls.
  • Innerhalb von 24 Stunden meldeten sich mehrere Zeugen und nannten den 31-Jährigen.
  • Der Mann soll nach dem Spiel gegen den 1. FC Nürnberg einen 48-Jährigen schwer verletzt haben.
  • Das Opfer wurde operiert und musste lange rehabilitiert werden – dies teilt die Polizei mit.
  • Das Fahndungsfoto durfte erst nach gerichtlicher Anordnung und rund einem Jahr veröffentlicht werden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Polizei hat den mutmaßlichen Täter des Übergriffs am Rande des DFB-Pokalspiels beim FV Illertissen im vergangenen August identifiziert. Damit war das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West schnell erfolgreich. Nicht mal 24 Stunden zuvor hatte die Behörde ein Fahndungsfoto des Mannes veröffentlicht. Innerhalb kürzester Zeit meldeten sich laut Polizei mehrere Zeugen, die den Tatverdächtigen eindeutig identifizieren und teils namentlich benennen konnten. Bei dem Mann handelt es sich um einen 31-jährigen Deutschen.

Opfer musste operiert werden

Er soll auf dem Heimweg des Fußballspiels gegen den 1. FC Nürnberg einen 48-jährigen Fan des Clubs angegriffen und schwer verletzt haben. Der 48-Jährige musste operiert werden und durchlief einen langen Rehabilitationsprozess, teilt die Polizei mit. Die Sicherheitsbehörden mussten wegen der Persönlichkeitsrechte des mutmaßlichen Täters rund ein Jahr warten, bis sie das Fahndungsfoto veröffentlichen durften. Eine solche Maßnahme muss gerichtlich angeordnet werden.