
Kinderwunschbehandlung: Gesetzliche Hürden bei der künstlichen Befruchtung
Bei einer Kinderwunschbehandlung gelten spezielle rechtliche Rahmenbedingungen, damit die Kosten übernommen werden.

Die rechtliche Grundlage der Kostenübernahme für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft ist Paragraf 27a des fünften Sozialgesetzbuchs, SGB V. (Symbolbild).
Frank Leonhardt/dpa