SWP+SWP+Kinderwunschbehandlung
: Gesetzliche Hürden bei der künstlichen Befruchtung

Bei einer Kinderwunschbehandlung gelten spezielle rechtliche Rahmenbedingungen, damit die Kosten übernommen werden.
Von
Nadja Ruranski
Region
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Im Fall der zweijährigen Marie aus Schwarzbach gibt es für das Sozial- und Jugendamt keinen Ermessensspielraum bei der Interpretation der Sozialgesetzgebung.

ARCHIV - Hände greifen am 21.09.2010 im Kabinettssaal in der Staatskanzlei in München (Oberbayern) zum Sozialgesetzbuch. Foto: Frank Leonhardt/dpa (zu dpa «Hartz IV darf sich nach Einkommen von Familienangehörigen richten» vom 07.09.2016) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Die rechtliche Grundlage der Kostenübernahme für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft ist Paragraf 27a des fünften Sozialgesetzbuchs, SGB V. (Symbolbild).

Frank Leonhardt/dpa