Justiz in Ulm
: Mutmaßlicher Steinewerfer vor Prozess verstorben

Ein 55-Jähriger, der im September vom Balkon eines Ulmer Hochhauses Steine und Flaschen auf spielende Kinder geworfen hat, ist vor dem Gerichtsverfahren in der U-Haft gestorben.
Von
Magdi Aboul-Kheir
Ulm
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Polizei im Einsatz: ARCHIV - 27.08.2024, Brandenburg, Potsdam: Ein Polizeifahrzeug fährt mit Blaulicht. (zu dpa: «Auto überschlägt sich mehrfach – Fahrerin leicht verletzt») Foto: Patrick Pleul/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der 55-Jährige war im September noch am Tattag festgenommen worden.

Patrick Pleul/dpa
  • Ein 55-Jähriger aus Ulm war wegen versuchten Mordes angeklagt, da er Steine und Flaschen auf Kinder warf.
  • Die Tat ereignete sich am 18. September 2025 vom Balkon eines Hochhauses im achten Stock.
  • Die Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren blieben unverletzt.
  • Der Mann war alkoholisiert und wurde am Tattag festgenommen, später kam er in Untersuchungshaft.
  • Im Dezember nahm sich der Angeklagte in der Haftanstalt das Leben; ein Gerichtsverfahren entfällt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Im Dezember hatte die Ulmer Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Mordes erhoben: Ein 55-jähriger Ulmer soll am 18. September 2025 von seinem Balkon im achten Stock eines  Hochhauses Flaschen und Steine auf spielende Kinder im Hof geworfen haben. Er habe sich durch den Lärm gestört gefühlt. Zum Glück waren die Kinder im Alter von zwei, drei, fünf und sechs Jahren nicht getroffen oder verletzt worden.

Der 55-Jährige war noch am Tattag vorläufig festgenommen worden und in Untersuchungshaft gekommen. Er war zur Tatzeit stark betrunken. Allerdings hatten sich nach der vorläufigen Einschätzung eines von der Staatsanwaltschaft Ulm beauftragten psychiatrischen Sachverständigen keine konkreten Hinweise darauf ergeben, dass der Tatverdächtige schuldunfähig gewesen wäre. Der Mann hatte eingeräumt, Flaschen geworfen zu haben, damit Ruhe einkehre. Töten habe er niemanden wollen.

Prozess wegen Todesfall abgesagt

Wie die Ulmer Staatsanwaltschaft jetzt mitteilt, hat sich der 55-Jährige im Laufe des Dezembers in der Haftanstalt das Leben genommen. „Zu einer gerichtlichen Aufarbeitung des angeklagten Sachverhalts wird es daher nicht mehr kommen“, heißt es in der Mitteilung. Bislang gebe es keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden.

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