
IHK Beiträge Ulm: IHK Ulm sieht ihre Finanzpolitik bestätigt
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat sich mit zwei in Frage stehenden Beitragsbescheiden befasst.
Die IHK Ulm sieht sich durch ein nun zumindest im Tenor vorliegendes Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in ihrer Finanzpolitik bestätigt. Damit wurden die von der Kammer erhobenen Mitgliedsbeiträge für 2015 zumindest teilweise und für 2016 in vollem Umfang bestätigt. Gegen die Beitragsbescheide hatte, wie berichtet, das Ulmer IT–Unternehmen Rubinion geklagt: unter Verweis auf die nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen nicht mehr zulässige Bildung von Rücklagen durch die Wirtschaftskammern.