42 Hinweise auf Verstöße haben sich am Donnerstag bei Schwarzarbeitskontrollen des Hauptzollamts Ulm ergeben. Wie das Hauptzollamt am Nachmittag mitteilte, waren insgesamt mehr als 150 Objekte zwischen Ostalb und Bodensee überprüft worden. 120 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) waren im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion im Einsatz. Es ging insbesondere um die Einhaltung des Mindestlohns.
Die Zollfahnder inspizierten unter anderem Restaurants, Pizzerien, Bäckereien und Cafés, Imbisse, Sonnen- und Nagelstudios, Spielhallen, Auto-Waschstraßen und -werkstätten sowie Lieferdienste. „Wir hatten vor allem Branchen auf dem Plan, die unseren Erfahrungen nach besonders anfällig für Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße sind“, sagte ein leitender Ermittler.

Unterstützung durch andere Behörden

Beim Gros der Hinweise auf Verstöße müsse nun weiter ermittelt werden. Etwa, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden. Dabei stehe der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden. 
Seit Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12 Euro pro Stunde. Hierauf hat jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Zehn Millionen Euro Schaden

Im vergangenen Jahr leiteten die insgesamt 215 Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Ulm 5226 Verfahren ein. Der Schaden für die Sozialsysteme betrug mehr als zehn Millionen Euro.