Seit dem Einbau des Monitoringsystems wurden mehrere ungenehmigte Überfahrten durch Schwerverkehrsfahrzeuge zwischen 50 und 77 Tonnen registriert, die jeweils das für die Brücke zulässige Gesamtgewicht von 40 Tonnen, derzeit auf 24 Tonnen beschränkt, massiv überschritten hatten.

Beschränkung tritt am 12. August 2019 in Kraft

Mittlerweile hinterlässt jede weitere Überfahrt mit einem Schwertransporter bleibende Verformungen an den Spannstählen, was in der Folge bis zu deren Bruch und dem Verlust der Standsicherheit der Brücke führen könnte. Daher sieht sich die Stadt Ulm in Zusammenarbeit mit der Stadt Neu-Ulm im Interesse der weiteren Nutzbarkeit dieser für die beiden Städte wichtigen Donauquerung gezwungen, die Gänstorbrücke für Lastkraftwagen von mehr als 3,5 Tonnen zu sperren. Gleichzeitig wird die zulässige Höhe auf 3,20 Meter begrenzt. Die Einhaltung der Höhenbegrenzung wird durch den Einbau von Querbalken in der festgelegten Höhe garantiert. Die Beschränkungen werden am 12.08.2019 in Kraft treten.
Für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des THW sowie für Linienbusse des ÖPNV gelten Sonderregelungen. Sie können die Gänstorbrücke auch weiterhin befahren.

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