Feuer in Neu-Ulm
: Zehnjähriger setzt Hecke mit Böllern in Brand – auch ein Haus wird beschädigt

Das Kind geht am nächsten Morgen mit seinen Eltern zur Polizei und stellt sich. Er muss aber keine Strafe fürchten. Der Sachschaden beträgt rund 20.000 Euro.
Von
dpa
Neu-Ulm
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Böllern ist nur an Silvester und Neujahr erlaubt. (Symbolbild)

Sebastian Gollnow/dpa
  • Zehnjähriger setzt mit Böllern in Neu-Ulm eine Hecke in Brand – Schaden beträgt rund 20.000 Euro.
  • Ein Carport, zwei Fenster und eine Hausfassade wurden ebenfalls beschädigt.
  • Der Junge stellte sich am nächsten Tag mit seinen Eltern bei der Polizei.
  • Strafrechtliche Konsequenzen gibt es aufgrund seines Alters nicht, er bleibt strafunmündig.
  • Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche könnten dennoch geltend gemacht werden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Mit Böllern hat ein Zehnjähriger in Neu-Ulm/Pfuhl eine Hecke in Brand gesetzt. Der Junge sei am nächsten Tag mit seinen Eltern aufs Polizeirevier gekommen und habe sich gestellt, teilte die Polizei mit. Durch die Feuerwerkskörper sei die Hecke am Freitag (19.12.) vollständig abgebrannt.

Auch ein Carport, zwei Fenster und eine Hausfassade wurden beschädigt. Die Beamten schätzen den Schaden auf rund 20.000 Euro. Zuvor hatten Zeugen der Polizei berichtet, dass dort Kinder mit Böllern hantierten. Woher der Junge die Feuerwerkskörper hatte, war noch unklar.

Zehnjähriger ist strafunmündig

Grundsätzlich sei die Tat des Kindes eine Straftat, sagte ein Polizeisprecher. Wegen seines jungen Alters werde gegen den Zehnjährigen jedoch nicht strafrechtlich ermittelt. In Deutschland sind Kinder erst ab 14 Jahren strafmündig. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche könnten aber geltend gemacht werden.

Auch die Feuerwehr berichtete auf Instagram über den Einsatz.