Erbstreit um Erwin Müller
: Klage von Müllers Adoptivkindern abgewiesen

Das Landgericht Ulm hat die Klage von drei Adoptivkindern Erwin Müllers gegen ihren Vater abgewiesen. Der Pflichtteilsverzichtsvertrag sei nicht unrechtens.
Von
Magdi Aboul-Kheir
Ulm
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Seiner Ehefrau Anita, die auch im Aufsichtsrat der drei Müller-Stiftungen sitzt, ist Erwin Müller auch im Alltag sehr nahe. Sie hat ihren Platz im Vorzimmer des Drogerie-Pioniers.

Erwin Müller im Büro Droberiemarkt 
Erwin Müller mit Lily, Cleo und Ehefrau Anita

Erwin und Anita Müller waren wie auch die Kläger am Montag nicht vor Gericht erschienen. Aber die Verkündung der Entscheidung dauerte auch nur elf Minuten und war sehr eindeutig.

Volkmar Könneke

Auf die Entscheidung des Landgerichts Ulm war mit Spannung gewartet worden. Am Montag (29.07.2024) hat das Gericht nun verkündet, dass die Klage von drei Adoptivkindern Erwin Müllers gegen den Ulmer Unternehmer abgewiesen ist. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob der 2015 von den Adoptivkindern unterzeichnete Pflichtteilsverzichtsvertrag wirksam ist.

Zur Begründung hieß es, der Vertrag verstoße nicht gegen Formvorschriften, sei also nicht formnichtig. Auch sei er nicht sittenwidrig, zudem sei weder eine Täuschung noch eine Drohung feststellbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist zulässig.

Eine ausführliche Berichterstattung folgt.