Erbstreit um Erwin Müller: Klage von Müllers Adoptivkindern abgewiesen

Erwin und Anita Müller waren wie auch die Kläger am Montag nicht vor Gericht erschienen. Aber die Verkündung der Entscheidung dauerte auch nur elf Minuten und war sehr eindeutig.
Volkmar KönnekeAuf die Entscheidung des Landgerichts Ulm war mit Spannung gewartet worden. Am Montag (29.07.2024) hat das Gericht nun verkündet, dass die Klage von drei Adoptivkindern Erwin Müllers gegen den Ulmer Unternehmer abgewiesen ist. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob der 2015 von den Adoptivkindern unterzeichnete Pflichtteilsverzichtsvertrag wirksam ist.
Zur Begründung hieß es, der Vertrag verstoße nicht gegen Formvorschriften, sei also nicht formnichtig. Auch sei er nicht sittenwidrig, zudem sei weder eine Täuschung noch eine Drohung feststellbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist zulässig.
Eine ausführliche Berichterstattung folgt.
