Einsatz in Blaustein: Fahrgast mit Waffe im Bus – Polizei fasst Verdächtigen

Die Polizei rückte mit mehreren Streifenwafen udn einer Hundestaffel zum Einsatz nach Blaustein aus.
Karl-Josef Hildenbrand/dpa- Mann (24) zieht Pistole im Linienbus Ulm-Blaustein – Polizei rückt aus, niemand verletzt.
- Verdächtiger verließ Bus vor Ankunft der Polizei in Blaustein-Herrlingen, wurde dort kontrolliert.
- Polizei fand Pistole unter Sitz im Bus, benötigt Erlaubnis – diese hatte der Mann nicht.
- Herkunft mehrerer neuer Kleidungsstücke des Verdächtigen unklar, Ermittlungen laufen.
- Mann muss sich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Am Freitagabend ging bei der Polizei in Ulm ein Notruf ein: Ein Fahrgast eines Linienbusses zwischen Ulm und Blaustein hatte einen Mann beobachtet, der eine Waffe bei sich trug.
Demnach habe der 24-Jährige eine Pistole aus seinem Rucksack genommen, diese augenscheinlich durchgeladen und dann wieder eingesteckt. Die Polizei rückte mit mehreren Streifen des Polizeireviers Ulm-West, Ulm-Mitte und der Polizeihundeführerstaffel nach Blaustein aus.
Der Verdächtige war bis zum Eintreffen der Polizei in Blaustein-Herrlingen aus dem Linienbus
ausgestiegen. Dort wurde er kontrolliert.
Keine Erlaubnis für Waffe
Eine Waffe trug er nicht mehr bei sich, dafür hatte er aber mehrere neuwertige Kleidungsstücke bei sich, deren Herkunft er nicht erklären konnte. Da der Verdacht bestand, dass der Mann die Waffe in dem Bus zurückgelassen haben könnte, durchsuchten die Beamten den Bereich, in dem er zuvor saß. Unter seinem Sitz fand sich dann auch eine Pistole.
Mit dieser kann mittels einer Druckluftkartusche Gummigeschosse verschossen werden. Für das Mitführen einer solchen Pistole bedarf es einer Erlaubnis. Diese konnte der junge Mann aus Algerien aber nicht vorweisen. Warum er die Waffe in dem Bus durchgeladen hatte, bleibt unklar. Aufgrund der Zeugenaussagen konnte ihm die Pistole aber zugeordnet werden.
Der Mann muss sich jetzt wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Wie er in den Besitz der aufgefundenen Kleidungsstücke gekommen ist, bleibt Gegenstand polizeilicher
Ermittlungen. Einen Kassenzettel konnte er auf jeden Fall nicht vorweisen.

