
Diskussion um Muezzinruf in Ulm: Gleiches Recht für alle – ein Kommentar
Soll der Muezzin auch in Ulm zum Freitagsgebet rufen? Wer das Bekenntnis Ulms als „Internationale Stadt“ ernst nimmt, muss Mitbürgern islamischen Glaubens dieses Recht zugestehen.

Die Ditib-Zentralmoschee in Köln: Dort darf jetzt der Muezzin zum Freitagsgebet rufen.
Christoph Hardt / Future Image